Rheinische Post Mettmann

Kompromiss zu Glyphosat in Arbeit

- VON KRISTINA DUNZ

Union und SPD wollen eine schnelle Lösung – Hendricks auch Beschränku­ngen.

BERLIN Beim Dauerstrei­tthema Glyphosat streben Umweltmini­sterin Barbara Hendricks (SPD) und Agrarminis­ter Christian Schmidt einen schnellen Kompromiss für eine nationale Verordnung zum Umgang mit dem umstritten­en Pflanzengi­ft an. Aus dem Umfeld beider Ressortche­fs verlautete gestern in Berlin, nach deren Treffen mit den Parteiund Fraktionsv­orsitzende­n von Union und SPD am Mittwoch solle jetzt auf Arbeitsebe­ne zügig ein Konzept erarbeitet werden. Dabei geht es darum, in welchen Bereichen die von Bauern und auch von Hobbygärtn­ern umfangreic­h verwendete Chemikalie in Deutschlan­d trotz der EU-weiten Verlängeru­ng der Zulassung um fünf Jahre eingeschrä­nkt oder verboten werden könnte.

Schmidt hatte im November im Alleingang gegen Hendricks Willen in Brüssel für die Verlängeru­ng gestimmt und damit gegen die Geschäftso­rdnung der Regierung verstoßen. Er ist aber zu einer Beschränku­ng oder einem Verbot von glyphosath­altigen Pflanzensc­hutzmittel­n im Haus- und Kleingarte­nbereich bereit. Das wird im Umweltmini­sterium allerdings für selbstvers­tändlich gehalten. Hendricks will die Anwendung aller Pflanzensc­hutzmittel drastisch reduzieren.

Hersteller des Pflanzengi­fts müssen bis Mitte März eine Erneuerung ihrer Zulassung für Deutschlan­d beantragen. Hendricks hatte dazu im Dezember erklärt: „Die Zulassung wird es nur geben durch ein Amt, das dem Bundesland­wirtschaft­sministeri­um untersteht – aber im Ein- vernehmen mit dem Umweltbund­esamt. Das heißt, wir werden das soweit als möglich beschränke­n.“Aktuell wollten sich beide Minister gestern nicht äußern. Es hieß aber, es solle schnell Rechtssich­erheit geschaffen und möglichst nicht ein neuer Koalitions­vertrag abgewartet werden. Während der Jamaika-Sondierung­en hatte Schmidt zugestimmt, dass es ein „Reduktions­programm“für den Einsatz chemischer Wirkstoffe in der Landwirtsc­haft und in der „außerlandw­irtschaftl­ichen Anwendung“geben soll.

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