Rheinische Post Mettmann

Fehlender Kita-Platz: Eltern scheitern mit Klage

- VON JÖRG JANSSEN

Weil ihre Tochter im zweiten Lebensjahr ohne Platz in einer öffentlich geförderte­n Kindertage­seinrichtu­ng geblieben war, hatte ein Düsseldorf­er Paar auf Schadeners­atz geklagt. Bereits im November hatte das Oberlandes­gericht die Klage abgewiesen, jetzt wurde das Urteil rechtskräf­tig. Mit Hilfe der Düsseldorf­er Kanzlei „Hotstegs Rechtsanwa­ltsgesells­chaft“stellten die Eltern einen entstanden­en Verdiensta­usfall sowie die Mehrkosten, die sie in einer privaten Kita zu zahlen hatten, der Stadt Düsseldorf in Rechnung. Unter dem Strich ging es laut Kanzlei um etwas mehr als 20.000 Euro.

Bereits sieben Wochen nach der Geburt im Jahr 2013 hatten die Eltern das Kind über den Navigator ab August 2014 angemeldet. Den Platz in der teureren privaten Kita erhielten sie ab Mai 2015. In ihrem Urteil argumentie­ren die Richter, eine Amtspflich­tverletzun­g der Stadt sei nicht nachweisba­r. Eltern seien verpflicht­et, über das Vormerksys­tem Kita-Navigator hinaus auch andere städtische Beratungsa­ngebote zu nutzen. Das sei jedoch unterblieb­en. „Die Betroffene­n haben zwar mit Blick auf eine Tagesmutte­r freie Träger wie Diakonie und Arbeiterwo­hlfahrt angesproch­en, nicht aber den ,i-Punkt Familie’ der Stadt, aus Sicht des Gerichts ein Versäumnis“, sagt Anwalt Robert Hotstegs. Er rät Eltern, im Vergabever­fahren jeden Kontakt mit Screenshot­s oder MailAusdru­cken zu dokumentie­ren.

Dagegen hat Jugendamts­leiter Johannes Horn keine Einwände. „Wir wollen nichts verbergen oder verhindern, sondern den Eltern bei der Suche nach einem Platz bestmöglic­h helfen“, sagt er. Deswegen empfinde er auch keine Freude über das Urteil, das im Sinne der Stadt ausgefalle­n sei. An betroffene Eltern appelliert er, bei Problemen das Jugendamt direkt anzuschrei­ben, „und zwar bevor Anwälte oder Gerichte ins Spiel kommen“. Horn betont, dass es beim Thema Düsseldorf­er Kita-Plätze in jüngerer Zeit „nur zwei oder drei Gerichtsve­rfahren“gegeben habe. Nur in einem Fall habe die Stadt etwa 2500 Euro zahlen müssen.

Rein rechnerisc­h fehlen laut Horn in Düsseldorf etwa 1200 Plätze für unter Dreijährig­e (U 3), obwohl die Stadt jährlich 1000 Plätze zusätzlich schafft. Freilich werde nicht jeder vorgemerkt­e Platz am Ende auch tatsächlic­h gebraucht. Aktuell liegt die Betreuungs­quote bei knapp 43 Prozent der unter Dreijährig­en. Rund 8800 Plätze gibt es insgesamt. Um die Wünsche sämtlicher Eltern von Kindern unter drei Jahren zu befriedige­n, müsste die Quote mindestens bei 53 Prozent liegen.

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