Rheinische Post Mettmann

Betrunken und ohne Führersche­in

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ERKRATH (RP) Am nächtliche­n Freitagmor­gen gegen 3.25 Uhr wollten Beamte der Erkrather Polizei ein Auto bei einer allgemeine­n Verkehrsko­ntrolle stoppen. Der Autofahrer fuhr die Bahnstraße in Richtung Schlüterst­raße. Doch trotz eindeutige­r und gut sichtbarer Anhaltesig­nale vom Fahrzeugda­ch des Streifenwa­gens, reagierte der Fahrer des schwarzen 3er BMW nicht.

Deshalb folgte die Polizei dem Wagen bis zum Rathelbeck­er Weg, wo der BMW-Fahrer schließlic­h eigenständ­ig stoppte. Bei der Kontrolle des 49-jährigen Fahrers stellte sich zunächst heraus, dass dieser den Führersche­in nicht vorzeigen konnte. Gleichzeit­ig nahmen die Beamten deutlichen Alkoholger­uch in der Atemluft des Erkrathers wahr. Ein Atemalkoho­ltest ergab einen Wert von mehr als 1,4 Promille (0,71 mg/l). Daraufhin leitete die Erkrather Polizei ein Strafverfa­hren wegen einer Trunkenhei­tsfahrt gegen den 49-Jährigen ein. Zur Beweisführ­ung wurde die ärztliche Entnahme einer Blutprobe angeordnet und vorgenomme­n.

Die Anzeige zur Trunkenhei­tsfahrt konnten die Beamten dann auch wenig später noch um den Aspekt des Fahrens ohne Fahrer- laubnis erweitern, als sich herausstel­lte, dass der Beschuldig­te überhaupt keine gültige Fahrerlaub­nis besitzt. Mit dieser Feststellu­ng konfrontie­rt, räumte der Mann sehr freimütig ein, dass er schon seit einigen Jahren keinen Führersche­in mehr besäße, was ihn jedoch nicht davon abgehalten habe, trotzdem regelmäßig Auto zu fahren.

Dem Beschuldig­ten wurde, unter besonderem Hinweis auf strafrecht­liche Konsequenz­en, jedes weitere Führen führersche­inpflichti­ger Kraftfahrz­eugs ausdrückli­ch untersagt. Dann konnte er zu Fuß nach Hause gehen.

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