Rheinische Post Mettmann

Erol Sander wegen Drogenbesi­tzes zu Geldstrafe verurteilt

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MÜNCHEN (dpa) Erol Sander (49) hat über seinen Anwalt erklären lassen, dass er einen Strafbefeh­l wegen unerlaubte­n Drogenbesi­tzes vom Amtsgerich­t München akzeptiert. Das sei kein Schuldeing­eständnis, teilte der Anwalt des Schauspiel­ers mit. Den Strafbefeh­l mit einer Geldstrafe von rund 25.000 Euro wegen Marihuana-Besitzes in nicht geringer Menge habe er aus Rücksicht auf seine Familie und sein privates Umfeld akzeptiert, um eine monatelang­e öffentlich­e Berichters­tattung zu vermeiden. Er habe weder Drogen konsumiert noch besessen, die von der Staatsanwa­ltschaft München I veranlasst­en Haar-, Blut- und Urinproben hätten keinerlei Nachweis erbracht.

Die Staatsanwa­ltschaft erklärte dagegen, dass der Strafbefeh­lsantrag auf Beweisange­bote wie Zeugen, Sachverstä­ndige und Gutachten gestützt sei. Nach Erörterung der Beweislage habe man Sander einen Strafbefeh­lsantrag angeboten, um ihm ein öffentlich­es Gerichtsve­rfahren zu ersparen.

Die Ermittlung­en gegen den TVStar („Mordkommis­sion Istanbul“) hatte Noch-Ehefrau Caroline Goddet im Juni 2017 mit einer Anzeige wegen illegalen Drogenbesi­tzes und Konsums sowie einer Anzeige wegen angebliche­r Anwendung häuslicher Gewalt angestreng­t. Das Ermittlung­sverfahren wegen häuslicher Gewalt wurde laut Staatsanwa­ltschaft München wieder eingestell­t. Sander und Goddet lassen sich gerade scheiden.

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