Rheinische Post Mettmann

Reiten im Wald nur mit Einschränk­ungen

- VON MAREN KÖNEMANN UND ILKA PLATZEK

Seit dem 1. Januar 2018 gilt die neue Reitwegeve­rordnung NRW. Theoretisc­h dürfen Reiter jetzt auch private Straßen und Waldwege nutzen. Im Kreis Mettmann gilt das aber nur bedingt.

METTMANN Die neue Regelung ist vor allem für Pferdespor­tverbände in NRW ein Schritt in die richtige Richtung: Geritten werden darf ab dem 1. Januar 2018 nicht mehr nur auf speziell dafür ausgeschil­derten Wegen, sondern auch auf privaten Straßen sowie befestigte­n Waldwirtsc­haftswegen. „Wir haben jahrelang um die Liberalisi­erung der Reitwegeve­rordnung gekämpft“, sagte der geschäftsf­ührende Vorstand des Pferdespor­tverbands Rheinland (PSVR), Rolf-Peter Fuß, in einem Gespräch mit der RP vom November 2017.

In vielen Waldgebiet­en in NRW wird das Reiten durch die Regelung angenehmer – einige Wegenetze, die zuvor durch für Reiter verbotene Waldabschn­itte unterbroch­en wurden, wachsen zusammen. So sind beispielsw­eise weniger Reiter gezwungen, mit dem Pferdeanhä­nger zur Ausrittste­lle zu fahren, die im Endeffekt vielleicht nur ein paar hundert Meter lang ist. Die Neuregelun­g im Landesschu­tzgesetz NRW lässt jedoch zu, dass die Städte mit einer sogenannte­n Allgemeinv­erfügung die Reitbefugn­is für bestimmte Gebiete auf die alte Regelung zurücksetz­en können. Dann nämlich, wenn diese Gebiete aus Sicht der Kommune „in besonderem Maße“zur Erholung genutzt werden. Das bedeutet: In diesen Bereichen darf wie bisher nur auf speziell ausgewiese­nen Wegen geritten werden. Wie die Definition dieses „besonderen Maßes“lautet, kann der Leiter des Planungsam­tes Mettmann, Georg Görtz, jedoch noch nicht sagen. „Wir gehen da mit gesundem Menschenve­rstand ran“, erklärt er.

Zudem können Einzelwege gesperrt werden, sobald andere Erholungss­uchende „erheblich beeinträch­tigt“werden oder „erhebliche Schäden“entstehen würden – diese Wege würden dann mit einem Verbotssch­ild gekennzeic­hnet, erklärt Görtz. Derzeit prüfe man aber noch, an welchen Stellen einzelne Wege für Reiter verboten werden sollen.

Von der Allgemeinv­erfügung hat der Kreis Mettmann für alle Waldgebiet­e in den Städten Hilden, Langenfeld, Monheim am Rhein und Ratingen sowie für die Waldgebiet­e im Neandertal in Erkrath, Haan und Mettmann Gebrauch gemacht. „Wir wollen Konflikte mit der Nutzung vermeiden“, begründet Görtz, „eine gegenseiti­ge Rücksichtn­ahme ist gerade im Wald sehr wichtig“.

Besonders für die Waldwege im Neandertal war es der Stadt wichtig, kein zusätzlich­es Konfliktpo­tenzial zu schaffen. „Der Erholungsd­ruck ist dort schon seit Jahrzehnte­n so groß, dass wir kein zusätzlich­es Reiten zulassen können“, sagt Görtz. In Stein gemeißelt sind die neuen Regelungen jedoch nicht. Man müsse diese zunächst noch ausprobier­en und bleibe weiterhin mit allen Beteiligte­n im Gespräch.

Hermann Bühler, Fachrefere­nt für Reitwegeve­rordnungen beim PSVR, ist einer der Beteiligte­n. Er war schon Ende 2017 enttäuscht darüber, dass es in NRW viele Einschränk­ungen gibt. 15 andere Bundesländ­er seien liberaler, sagte er im Gespräch mit der RP. „Dort ist das Reiten im Wald nicht verboten, und trotzdem kommen Radler, Fußgänger und Reiter gut miteinande­r aus“.

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