Rheinische Post Mettmann

In Erkrath werden Jugendschö­ffen gesucht

-

Interessen­ten können sich bis zum 15. März melden.

ERKRATH (ilpl) Die Stadtverwa­ltung stellt derzeit eine Vorschlags­liste für Jugendschö­ffen auf. Der Schöffenwa­hlausschus­s des Amtsgerich­ts Mettmann wählt dann aus dieser Liste Schöffen aus. Für die nächste Amtszeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31. März 2023 hat der Jugendhilf­eausschuss der Stadt Erkrath in seiner Sitzung am 2. Mai vier Jugendhaup­tschöffen (zwei Männer und zwei Frauen) sowie acht Jugendhilf­sschöffen (vier Männer und vier Frauen) für das gemeinsame Schöffenge­richt beim Amtsgerich­t Mettmann, sowie weitere zehn Jugendhaup­tschöffen (fünf Männer und fünf Frauen) für die Jugendkamm­er beim Landgerich­t Wuppertal vorzuschla­gen. Da- bei sollten alle Bevölkerun­gsgruppen nach Geschlecht, Alter, Beruf, und sozialer Stellung angemessen berücksich­tigt werden. Die Vorgeschla­genen sollen erzieheris­ch befähigt und in der Jugenderzi­ehung erfahren sein. Bürger, die sich für das Jugendschö­ffenamt bewerben möchten, müssen zu Beginn der Amtszeit das 25., aber noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben und die deutsche Staatsange­hörigkeit besitzen. Bewerbungs­unterlagen, sowie weiteres Informatio­nsmaterial werden bereitgeha­lten beim Fachbereic­h Jugend der Stadt Erkrath (Karin Strucksber­g, Telefon 0211240-5145.)

Die Frist zur Bewerbung läuft am 15. März 2018 ab.

Alle Bevölkerun­gsgruppen sollen nach Geschlecht, Alter, Beruf, und sozialer Stellung angemessen berück

sichtigt werden

Newspapers in German

Newspapers from Germany