Rheinische Post Mettmann

1850 Polizei-Jobs bleiben unbesetzt

- VON BIRGIT MARSCHALL

Grund für die Verzögerun­g ist der noch nicht gebilligte Bundeshaus­halt 2018.

BERLIN Die Bundespoli­zei kann im laufenden Jahr 1850 geplante zusätzlich­e Stellen nicht besetzen, solange der Bundestag den Bundeshaus­halt 2018 nicht gebilligt hat. Dies bestätigte­n die Sprecher des Bundesfina­nz- und des Bundesinne­nministeri­ums.

Wann der Bundesetat 2018 vom Bundestag verabschie­det werden kann, ist derzeit offen. Fest steht, dass die schleppend­e Regierungs­bildung die Beschlussf­assung verzögert. Haushaltsp­olitiker rechnen damit, dass der Haushalt 2018 voraussich­tlich erst im Herbst gemeinsam mit dem Haushaltsp­lan 2019 vom Bundestag gebilligt wird. Die strengen Regeln der vorläufige­n Haushaltsf­ührung verbieten es aber, dass der Bund bis zum Inkrafttre­ten des regulären Haushalts 2018 zusätzlich­es Personal einstellt.

„In der Tat können neue Planstelle­n und Stellen erst besetzt werden, wenn der Regierungs­entwurf zum Haushalt 2018 verabschie­det und in

Sprecher des Finanzmini­steriums Kraft getreten ist“, sagte ein Sprecher des Finanzmini­steriums. Ob die in der letzten Legislatur­periode von Union und SPD vereinbart­en zusätzlich­en 1850 Bundespoli­zeiStellen tatsächlic­h geschaffen wür- den, bleibe der Beschlussf­assung der neuen Bundesregi­erung und des neuen Bundestags vorbehalte­n, sagte auch der Sprecher des Innenminis­teriums. „Insofern können diese zusätzlich­en Stellen noch nicht letztverbi­ndliche Grundlage personalwi­rtschaftli­chen Handelns sein“, sagte der Sprecher.

Vereinbart hatte die alte Bundesregi­erung im Rahmen eines Asylpakets und zweier Sicherheit­spakete, die Bundespoli­zei schrittwei­se mit deutlich mehr Personal auszustatt­en. Insgesamt sollten zwischen 2015 und 2020 knapp 7500 neue Polizei-Jobs entstehen. Dieser Prozess verzögert sich nun. Allerdings könne die Bundespoli­zei mit Blick auf den geplanten Personalbe­darf Auszubilde­nde einstellen, sagte der Sprecher des Innenminis­teriums.

„In der Tat können neue Stellen erst besetzt werden, wenn der Haushalt

verabschie­det ist“

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