Rheinische Post Mettmann

Drogenabhä­ngiger klaut Schnaps im Supermarkt

- VON SABINE MAGUIRE

Ein Armenier wartet nun darauf, abgeschobe­n zu werden. Den Asylantrag hat er selbst zurückgezo­gen.

METTMANN/WUPPERTAL Ein paar Schnapsfla­schen geklaut und dafür ein Jahr und vier Monate hinter Gittern? Das war schon ein hartes Urteil des Amtsgerich­ts für einen Armenier, der wegen Diebstahls seit sieben Monaten in Untersuchu­ngshaft sitzt. „Das ist ziemlich heftig“, fand auch der Verteidige­r, der seinen Mandanten nun zum Berufungsg­ericht nach Wuppertal begleitet hatte. Dort wurde eigentlich nicht mehr groß verhandelt, weil klar war: Der 38-Jährige will zurück nach Hause – und das möglichst schnell. Würde man jetzt noch lange weiterverh­andeln und müsste er wegen seiner Drogenabhä­ngigkeit auch noch begutachte­t werden, könnte er länger im Gefängnis sitzen als eigentlich nötig. So wird er vermutlich im Sommer nach Verbüßung der Zweidritte­lstrafe direkt aus der Haft nach Armenien abgeschobe­n, wo seine Frau schon auf ihn wartet. Die Ausländerb­ehörde hatte dafür bereits im Vorfeld der Berufungsv­erhandlung grünes Licht gegeben, die Staatsanwä­ltin hat die Sache ebenfalls abgenickt: Einer Ausweisung steht also nichts mehr im Weg. Aber was genau war überhaupt passiert bei Rewe am Jubiläumsp­latz, wo der Angeklagte zweimal Schnaps geklaut hatte? Auf frischer Tat ertappt hatte ihn dort beim ersten Mal ein Verkäufer, als er gerade 23 kleine Flaschen im Rucksack verstaut hatte. Vor der Eingangstü­r ging es hin und her: Der Verkäufer schubste den Mann zurück in den Supermarkt und der wiederum drängte sich beim zweiten Versuch erfolgreic­h nach draußen. Allerdings ohne seinen Rucksack, den ihm der Verkäufer zuvor aus der Hand gerissen hatte. Weil dort aber wichtige Papiere der Ausländerb­ehörde drin waren, kam der Mann nochmals zum Tatort zurück. Man gab ihm den Rucksack – allerdings ohne den zuvor darin verstauten Schnaps. Hätte er den bezahlt, hätten auf dem Kassenbon 57 Euro gestanden. Acht Flaschen Wodka für 39 Euro kamen beim zweiten Rewe-Diebstahl hinzu – auch dabei hatte man ihn erwischt. Geklaut hatte der Bewohner der Flüchtling­sunterkunf­t in der Kleberstra­ße, um seine Drogensuch­t zu finanziere­n. Zuvor gab es bereits eine andere Verurteilu­ng, die ihm vier Monate Freiheitse­ntzug auf Bewährung eingebrach­t hatte. Seinen Asylantrag hat der Armenier mittlerwei­le zu- rückgezoge­n. Zuvor sei man davon ausgegange­n, dass der Mann nach Deutschlan­d eingereist sei, um das Geld für die Rückreise zu kassieren. Das ließ zumindest das Gericht durchkling­en, um gleich darauf zu erwähnen, dass dem offenbar nicht so gewesen sei, da eben doch ein Asylantrag gestellt wurde. Die Berufung wurde nun zurückgeno­mmen. Der Diebstahl ist längst zu einem Fall für die Akten geworden, der zwischen Rechtsanwä­lten, Staatsanwa­ltschaft und der Ausländerb­ehörde verhandelt wird. Der Mann selbst wartet nur noch darauf, endlich abgeschobe­n zu werden.

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