Rheinische Post Mettmann

Gericht: Vor dem Bankraub war die Polizei schon da

- VON SABINE MAGUIRE

Drei Männer wollten eine Sparkassen­filiale überfallen. Doch ihr Vorgehen war eher dilettanti­sch.

KREIS METTMANN Ein Banküberfa­ll ist für die Zufallsopf­er eine traumatisc­he Erfahrung. Und auch bei dem, was gerade vor dem Wuppertale­r Landgerich­t verhandelt wird, gab es unbeteilig­te Menschen, die sich aus Angst unter den Tischen einer Wuppertale­r Sparkassen­filiale geflüchtet hatten. Was jedoch die drei angeklagte­n Männer vor Gericht darüber erzählen – einer davon aus Ratingen und dort derzeit in Untersuchu­ngshaft hinter Schloss und Riegel – klingt mehr nach einer Pleiten-Pech-und-Pannen-Story und nicht nach einem guten Plan.

Denn die Polizei war schon da, bevor die beiden Bankräuber überhaupt die Filiale betreten hatten. Der Dritte im kriminelle­n Bunde hatte seine Kumpane zum „Einsatzort“gefahren und wartete ein paar Straßen weiter im Auto darauf, sie dort wieder aufzusamme­ln. Was sich derweilen vor der Filiale und später auch drinnen abspielte, erinnert eher an die sprichwört­liche Schnapside­e. Auch deshalb, weil die Angeklagte­n in den Tagen und Nächten zuvor gefeiert und polnischen Wodka in erhebliche­n Mengen in sich hinein gekippt hatten. Was dabei herauskam, hört sich sechs Monate später vor Gericht so an: „Ich stand plötzlich in der Bank und wusste nicht mehr, wie ich dorthin gekommen bin und was ich dort überhaupt wollte.“So jedenfalls erinnert sich einer der vermeintli­chen Bankräuber an den Nachmittag im August, als er mitten in der Filiale offenbar einen klaren Moment hatte.

Wie er dort raus und nach Hause ins Bett gekommen sei, wisse er hingegen nicht mehr. In der Anklage wird später stehen, dass er bei der Flucht auch noch ausgerutsc­ht sei und es – von der Polizei verfolgt – gerade noch in den Fluchtwage­n geschafft habe. Das Erwachen in der darauf folgenden Nacht muss ernüchtern­d gewesen sein.

Sein Mittäter konnte sich hingegen klar an das Geschehen erinnern und lieferte der Strafkamme­r eine Geschichte, die das Zeug zum Komödienst­adel hätte. Er sei zwar der Drahtziehe­r des Überfalls gewesen, ließ der 36-Jährige das Gericht wissen. Einen genauen Plan habe aber auch er nicht gehabt. „Das war eine spontane Idee“, plauderte er munter drauflos. Er habe die Sparkassen­filiale weder gekannt, noch habe er vorher irgendwas ausgekunds­chaftet.

Die Schrecksch­usspistole, mit der er eigentlich in der Filiale Angst und Schrecken habe verbreiten wollen, liege seit Jahren bei ihm im Schrank, um damit an Silvester herumzukna­llen. Gleich nebenan die Karnevals-Rasta-Perücke, die er sich für den Überfall über den Kopf gezogen hatte. Dazu noch dunkle Sonnenbril­len – die Verkleidun­g jedenfalls schien perfekt zu sein. So standen die Männer also vor der Bank und warteten. Solange, bis der Filialleit­er – der die Szene beobachtet hatte und dem der Auftritt nicht geheuer gewesen zu sein schien – die Polizei rief. Die kam dann auch und wartete in der Bank, bis die Bankräuber zur Tat schritten. Dort gab es ein Gerangel, einer der Männer schlug einem Polizeibea­mten mit der Gaspistole auf den Kopf. Schießen habe er damit nicht wollen: „Dann hätten ja alle gleich gemerkt, dass die Waffe nicht echt ist“, ließ der Angeklagte den Vorsitzend­en Richter wissen. Geschossen hatte dann allerdings eine Polizistin – an ihm vorbei durch die Glasscheib­e.

Das wiederum habe ihn so irritiert, das ihm die Flucht nicht erfolgreic­h gelungen sein. Er habe gerade noch die Waffe wegwerfen können, bevor er von den Streifenbe­amten in der Nähe der Filiale gestellt wurde. Die Plastiktür­e für die erhoffte Beute blieb leer. Wie viel Geld er sich von dem Überfall versproche­n habe? „Keine Ahnung“, zuckte der Mann mit den Schultern.

Und warum das alles? Er habe beinahe 100.000 Euro Schulden gehabt und sei bedroht worden, sagte der Drahtziehe­r auf der Anklageban­k. Sein Kompagnon befand sich offenbar im schweren Alkoholrau­sch und beteuert, sich die Beteiligun­g am Überfall nicht erklären zu können. Und der Chauffeur der beiden zieht es vor, zur Tat zu schweigen. Das Verfahren wird fortgesetz­t.

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RP-FOTO: DIETRICH JANICKI Die Geschickli­chkeits-Spiele machten den kleinen Besuchern im Cornelius-Haus großen Spaß.

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