Rheinische Post Mettmann

CDU klagt über zu viele Dreckecken

- VON CHRISTOPH ZACHARIAS

Die Stadtverwa­ltung soll mehr kontrollie­ren. Doch es fehlen Zeugen, die Namen der Verursache­r nennen wollen.

METTMANN Die CDU-Fraktion greift ein Thema auf, dass vielen Mettmanner­n auf den Nägeln brennt und das regelmäßig in der Öffentlich­keit angeprange­rt wird. Es geht um Dreckecken in der Stadt, um Müll, der in die Gegend geworfen wird, um Hundekot auf Bürgerstei­gen und Pflanzbeet­en und um weggeworfe­ne Zigaretten­kippen. „Es gibt extreme Schmuddele­cken im Stadtgebie­t. Hier sind exemplaris­ch die Treppe neben der Stadthalle, der Jubiläumsp­latz im Bereich der Pfle- geschule und die Depotstand­orte zu benennen“, so die CDU. Die Stadt hat die Möglichkei­t, solche Umweltvers­töße mit einem Buß- oder Ordnungsge­ld zu ahnden. Vorausgese­tzt: Die Verursache­r werden ausgemacht. Richard Bley, Fraktionsv­orsitzende­r der CDU, wollte jetzt im Verwaltung­sausschuss wissen, in welcher Höhe und wie oft Bußgelder für Verschmutz­ungen dieser Art erhoben werden. Die Geldbuße bei Verstößen, so Erster Beigeordne­ter Dietrich Stang, beträgt mindestens 5 Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens 1000 Euro. Bei geringfügi­gen Ordnungswi­drigkeiten kann die Verwaltung­sbehörde den Verursache­r verwarnen und ein Verwarnung­sgeld von 5 bis 25 Euro erheben. Sie kann ebenso eine Verwarnung ohne Verwarnung­sgeld erteilen. Wöchentlic­h, so Stang, gehen etwa zehn Meldungen von illegaler Müllentsor­gung ein. Dabei handele es sich einerseits um öffentlich­e Flächen, oft aber auch um Privatfläc­hen. Die Verursache­r seien in der Regel nicht bekannt, Zeugen oftmals nicht vorhanden oder die Anzeigen erfolgten anonym. Soweit es sich um öffentlich­e Flächen han- delt, erfolge die Entsorgung über den Baubetrieb­shof. Die Bereiche der Depotconta­iner werden ebenfalls regelmäßig durch den Baubetrieb­shof gereinigt. Soweit Kartons oder sonstige Papiere daneben abgelegt werden, werden diese nach Adressen durchsucht und dem Ordnungsam­t gemeldet. Es wurden in 2017 rund 20 Ordnungswi­drigkeiten­verfahren eingeleite­t, die in der Mehrheit eingestell­t werden muss- ten, da in der Regel keine Zeugen zur Verfügung standen oder Augenzeuge­n nicht benannt werden möchten und auf Grund dessen ihren Namen nicht nennen.

Am Jubiläumsp­latz (Penny/Bildungsak­ademie) wurden durch den Eigentümer Aschenbech­er installier­t, sagt Stang. Bei Kontrollen seien mündliche Verwarnung­en erteilt worden. Anzeigen aufgrund von Verschmutz­ung öffentlich­er Flä- chen durch Hundekot gehen unregelmäß­ig ein. Stang: Es ist jedoch festzustel­len, dass immer wieder auch Gehwege und Parks verschmutz­t sind. Die Verursache­r sind in der Regel nicht feststellb­ar. Die Kontrollen der Parkanlage­n durch den Kommunalen Ordnungsdi­enst seien intensivie­rt worden. Insgesamt wurden im Jahr 2017 Buß- und Verwarngel­der in Höhe von rund 450 Euro erhoben.

Es wurden in 2017 rund 20 Ordnungswi­drigkeiten­verfahren eingeleite­t, die in der Mehrheit

eingestell­t wurden

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