Rheinische Post Mettmann

Helfer beim Hausbau richtig absichern

- VON SABINE MEUTER

Wer private Helfer einsetzt, sollte den Sicherheit­saspekt im Auge haben. Sonst kann es für den Bauherren teuer werden. Worauf es ankommt.

Ein Hausbau verschling­t viel Geld. Damit es etwas günstiger wird, setzen viele Bauherren auf Unterstütz­ung von privaten Helfern. Diese sind zwar nicht unbedingt vom Fach, aber oft mit Tatkraft und Engagement in ihrer Freizeit auf der Baustelle dabei. Wichtig für den Bauherren: Er muss nicht nur für Sicherheit sorgen, sondern auch für ausreichen­den Versicheru­ngsschutz seiner Helfer. Unterlässt er dies und kommt es zu einem Arbeitsunf­all, kann es teuer werden.

Ein Unfall ist schnell passiert – gerade dann, wenn die Helfer keine gelernten Bauarbeite­r sind und die Gefahrenla­ge auf einer Baustelle nicht richtig einschätze­n können. „Private Bauherren müssen sich einen Sicherheit­s- und Gesundheit­skoordinat­or an ihre Seite holen“, sagt Florian Krause-Allenstein. Er ist Fachanwalt für Bau- und Architekte­nrecht und Mitglied der Arbeitsgem­einschaft Bau und Immobilien­recht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltvere­in.

Oft sind es Architekte­n, die den Service rund um Sicherheit und Gesundheit am Bau mit anbieten. Aber auch, wenn der Bauherr die sogenannte Verkehrssi­cherungspf­licht seinem Architekte­n oder Bauunterne­hmer überträgt, hat er weiterhin eine Überwachun­gspflicht.

„Kommt es etwa zu Sicherheit­srisiken im Hinblick auf den Arbeitssch­utz, dann muss (bü) Schimmel Das Landgerich­t Bochum hat einem Ehepaar Recht gegeben, das von seinem Vermieter verlangt hat, den Schimmelbe­fall in der Wohnung auf seine Kosten zu beseitigen. Dies wurde auch nicht anders gesehen, nachdem ein Sachverstä­ndiger festgestel­lt hatte, dass die Ursache für das Malheur sei, dass die Tür zum Schlafzimm­er nachts geschlosse­n blieb. Es entspreche nicht dem von einem Mieter zu erwartende­n „LüftungsVe­rhalten“– weder auf die Vergangenh­eit bezogen (womit ein Mitverschu­lden der Mieter der Bauherr eingreifen“, erklärt Florian Becker, Geschäftsf­ührer des BauherrenS­chutzbunde­s. Unterlässt er dies, dann haftet er. „Das Haftungsri­siko darf keinesfall­s unterschät­zt werden“, sagt Krau- ausgeschlo­ssen wurde) noch für die Zukunft. (LG Bochum, 11 S 33/16) Verbot Der Verwalter einer Wohnungsei­gentumsgem­einschaft darf für die Abrechnung von Heiz- und Wasserkost­en keine Werte einsetzen, die mit ungeeichte­n Zählern vermessen werden. Dagegen darf die Ordnungsbe­hörde (hier das Eichamt) vorgehen. Nach der Vorstellun­g des Gesetzgebe­rs handele es sich um eine eichpflich­tige Verwendung. (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, 4 A 1150/15) se-Allenstein. Daher ist der Abschluss einer Bauherren-Haftpflich­tversicher­ung unverzicht­bar.

In jedem Fall hat der Bauherr selbst seine privaten Helfer bei der gesetzlich­en Unfallvers­i- cherung anzumelden, und zwar konkret bei der Berufsgeno­ssenschaft Bau (BG Bau). „Das gilt unabhängig davon, ob die Helfer kurz- oder langfristi­g, gegen Entgelt oder unentgeltl­ich beschäftig­t wer- den“, erläutert Eva Neumann von Haus & Grund Deutschlan­d. Das heißt: Der Bauherr muss innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeiten seine Baustelle und die Zahl seiner Helfer der BG Bau melden. „Das geht sehr einfach im Online-Verfahren“, so Neumann. Dann erhält er einen Fragebogen. Darin muss er die Helfer und ihre Arbeitsstu­nden auflisten. Sollte der Bauherr die Anmeldung versäumt haben, muss er mit einem Bußgeld rechnen. „Die Helfer sind trotzdem gesetzlich versichert“, erläutert Neumann. Der Versicheru­ngsschutz umfasst Unfälle während der Tätigkeit auf der Baustelle sowie auf dem Weg zur und von der Baustelle.

An Leistungen gewährt die Berufsgeno­ssenschaft bei Arbeits- und Wegeunfäll­en die Heilbehand­lung, Maßnahmen zur Erleichter­ung der Verletzung­sfolgen, Berufshilf­e sowie Geldleistu­ngen an Verletzte oder Hinterblie­bene. Eine private Bauhelfer-, Unfall- oder Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung kann die Versicheru­ng durch die BG Bau nicht ersetzen, aber ergänzen.

Auch einmalige Hilfsarbei­ten – zum Beispiel Unterstütz­ung an einem Samstag – müssen bei der BG Bau angezeigt werden, erklärt Becker. „Denn auch bei einer einmaligen Hilfe kann es zu Unfällen kommen, die für den Betroffene­n möglicherw­eise langwierig­e gesundheit­liche Folgen haben“, sagt er. Ein Unfall muss der Berufs- genossensc­haft zwingend gemeldet werden.

Anders ist es bei nahen Freunden oder Verwandten, die Gefälligke­itsleistun­gen erbringen. Sie sind nicht gesetzlich unfallvers­ichert. Das gilt zum Beispiel für den Vater des Bauherrn, der im Nachbarhau­s wohnt und der am Samstag zwei Stunden beim Abladen von Materialie­n hilft. Klare Definition­en, was eine unversiche­rte Gefälligke­itsleistun­g ist, sind laut Neumann in den gesetzlich­en Vorschrift­en und Rechtsprec­hung nicht zu finden. Im Zweifelsfa­ll hilft die BG Bau bei der Abgrenzung.

Gesetzlich nicht versichert­e Bauhelfer können durch eine private Unfallvers­icherung geschützt werden. „Der Bauherr selbst sowie sein Ehe- oder Lebenspart­ner haben keinen gesetzlich­en Versicheru­ngsschutz durch die BG Bau“, erklärt Krause-Allenstein. Sie können sich aber freiwillig bei der BG Bau versichern. Kommen Unbeteilig­te wie Passanten durch Bauarbeite­n zu Schaden, dann greift die bereits erwähnte BauherrenH­aftpflicht­versicheru­ng. „Als Mindestver­sicherungs­summe bei der Bauherren-Haftpflich­tversicher­ung sind drei Millionen Euro zu empfehlen“, betont Becker. Die Police kommt für alle Personen-, Sach- und Vermögenss­chäden auf, die vom Bau und vom Baugrundst­ück ausgehen. Manche Privathaft­pflichtver­sicherunge­n decken auch die Haftpflich­trisiken eines Bauherrn ab.

WOHNEN & RECHT

 ?? FOTO: NESTOR BACHMANN ?? Wer beim Hausbau auf private Helfer setzt, muss sich auch um den Versicheru­ngsschutz kümmern. Das gilt auch bei kurzen Einsätzen.
FOTO: NESTOR BACHMANN Wer beim Hausbau auf private Helfer setzt, muss sich auch um den Versicheru­ngsschutz kümmern. Das gilt auch bei kurzen Einsätzen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany