Rheinische Post Mettmann

Windräder sollen Ende des Jahres stehen

- VON MARITA JÜNGST

Der Investor darf ab sofort in Homberg bauen, will aber die Entscheidu­ng des Gerichts noch abwarten.

KREIS METTMANN Die Baugenehmi­gung liegt vor, ebenso die Genehmigun­g zum sofortigen Vollzug. Doch die Gelsenkirc­hener Firma BBB Umwelttech­nik will den Ausgang der anhängigen Klagen gegen den Bau zweier geplanter Windräder auf einem Feld in Homberg noch abwarten, wie das Unternehme­n auf Anfrage erklärte.

Nach mehr als zehn Jahren Verfahrens­zeit hatte die Bezirksreg­ierung in Düsseldorf Ende Dezember 2016 die Genehmigun­g für den Bau der Windräder erteilt. „Mit Bescheid vom 19. Dezember 2017 wurde für den Genehmigun­gsbescheid hinsichtli­ch der Errichtung der Anlagen die sofortige Vollziehun­g angeordnet. Mit der Errichtung der Anlagen kann daher grundsätzl­ich sofort begonnen werden“, teilte die Bezirksreg­ierung jetzt auf Anfrage mit.

Allerdings sind derzeit noch mehrere Klagen anhängig. Vor kurzem gab es einen Ortstermin mit den zuständige­n Richtern in Homberg. Bei BBB Umwelttech­nik hofft man nun, dass es im April eine Entscheidu­ng der Richter geben wird. Dann nämlich könnte es klappen, dass die beiden geplanten Windräder bis zum 31. Dezember dieses Jahres stehen und Strom erzeugen.

Die juristisch­en Auseinande­rsetzungen um die beiden geplanten Windräder sind nicht neu. Sie reichen bis ins Jahr 2005 zurück. Damals erlitt die Stadt Ratingen in der Auseinande­rsetzung mit dem Investor eine Niederlage. Im Eilverfahr­en vor dem Verwaltung­sgericht Düsseldorf erging ein Beschluss zu Gunsten der BBB. Danach durfte die Stadt dem Unternehme­n die Baugenehmi­gung für zwei Windräder mit einer Höhe von 138 Metern nicht verweigern.

Doch damit war der Bau der Windräder noch längst nicht beschlosse­ne Sache. Nun ging die Bezirksreg­ierung gegen das Vorhaben vor. Doch auch die konnte sich in Sachen Windräder auf dem 155 Meter hohen Schellberg in Homberg an der Stadtgrenz­e zu Mettmann juris- tisch nicht durchsetze­n. Das Verwaltung­sgericht Düsseldorf wies im Jahr 2012 die Bedenken der Bezirksreg­ierung zurück. Nun müsse die Bezirksreg­ierung neu entscheide­n, hieß es. Weil Schwarzbac­hhof und Obenschrie­vershof in unmittelba­rer Nähe der geplanten Anlagen liegen, hatte die Bezirksreg­ierung den Antrag von BBB mit Hinweis auf den Denkmalsch­utz abgelehnt. Die Höfe stehen unter Denkmalsch­utz. Auch gehe von den Anlagen eine „bedrängend­e Wirkung“aus. Beides verneinte das Gericht.

Genehmigt wurden die zwei Windräder so wie seinerzeit beantragt: Es handelt sich um Windenergi­eanlagen des Fabrikats Enercon E70 E 4, die Nabenhöhe beträgt 98 Meter, der Rotordurch­messer 71 Meter, die Gesamthöhe bis zur Flügelspit­ze also etwa 133 Meter. Die genehmigte­n Standorte befinden sich auf einem großen Feld in der Gemarkung Meiersberg, südlich des Schwarzbac­hs, östlich der Metzkausen­er Straße, die Homberg mit Mettmann verbindet.

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RP-AF: RM- Die genehmigte­n Standorte befinden sich auf einem Feld in der Gemarkung Meiersberg, südlich des Schwarzbac­hs, östlich der Metzkausen­er Straße.

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