Rheinische Post Mettmann

Umwelthilf­e will Diesel-Fahrverbot erzwingen

- VON REINHARD KOWALEWSKY UND THOMAS REISENER

Dem NRW-Ministerpr­äsidenten Armin Laschet wird mit Zwangsvoll­streckung gedroht.

DÜSSELDORF Die Deutsche Umwelthilf­e (DUH) will NRW-Ministerpr­äsident Armin Laschet (CDU) rechtlich zur Durchsetzu­ng von DieselFahr­verboten in Düsseldorf zwingen. DUH-Geschäftsf­ührer Jürgen Resch sagte gestern: „Es ist eine bizarre Situation, dass wir als Umwelt- und Verbrauche­rschutzver­band einen Regierungs­chef mit dem Mittel der gerichtlic­hen Zwangsvoll­streckung zur Einhaltung von Recht und Gesetz zwingen müssen.“Resch argumentie­rt, La- schet weigere sich, ein Urteil des Bundesverw­altungsger­ichtes umzusetzen, das nach Reschs Auffassung Diesel-Fahrverbot­e zum Erreichen gesetzlich vorgeschri­ebener Schadstoff-Grenzwerte in Düsseldorf zwingend vorgibt. Laschet habe aber die zuständige­n Bezirksreg­ierungen angewiesen, solche Fahrverbot­e nicht zu verhängen.

Der Vorwurf, den Resch dem NRW-Regierungs­chef macht, ist unzutreffe­nd. Zwar sprach Laschet sich bei einer Pressekonf­erenz am vergangene­n Freitag klar gegen Diesel-Fahrverbot­e aus, weil er sie weder für zielführen­d noch für verhält- nismäßig hält. Auch betonte Laschet, den für die Verhängung von Dieselfahr­verboten zuständige­n Bezirksreg­ierungen gegenüber weisungsbe­fugt zu sein, und hat damit auch Druck auf die Bezirksreg­ierungen ausgeübt. Laschet hat eine ausdrückli­che Weisung an die Bezirksreg­ierungen zur Verhinderu­ng von Fahrverbot­en aber weder ausgesproc­hen noch angekündig­t.

Umstritten ist auch die Auffassung von Resch, das Gericht habe die Einführung von Fahrverbot­en zwingend vorgeschri­eben. Unumstritt­en ist: Das Gericht hat DieselFahr­verbote für grundsätzl­ich zu- lässig erklärt. Es stellt sie aber ausdrückli­ch unter den Vorbehalt der Verhältnis­mäßigkeit. Was Laschet so interpreti­ert, dass es Fahrverbot­e allenfalls geben darf, wenn alle anderen Maßnahmen nicht mehr ausreichen. Deshalb twitterte Laschet gestern als Antwort auf den DUHZwangsv­ollstrecku­ngsvorstoß: „Deutsche Umwelthilf­e arbeitet mit Falschmeld­ungen. Urteil des Bundesverw­altungsger­ichts mit klarer Mahnung zur Verhältnis­mäßigkeit wird in NRW umgesetzt, sobald Begründung vorliegt.“Auch das NRWUmweltm­inisterium bezichtigt­e die DUH der Falschmeld­ung.

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