Umwelthilfe will Diesel-Fahrverbot erzwingen
Dem NRW-Ministerpräsidenten Armin Laschet wird mit Zwangsvollstreckung gedroht.
DÜSSELDORF Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) rechtlich zur Durchsetzung von DieselFahrverboten in Düsseldorf zwingen. DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch sagte gestern: „Es ist eine bizarre Situation, dass wir als Umwelt- und Verbraucherschutzverband einen Regierungschef mit dem Mittel der gerichtlichen Zwangsvollstreckung zur Einhaltung von Recht und Gesetz zwingen müssen.“Resch argumentiert, La- schet weigere sich, ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes umzusetzen, das nach Reschs Auffassung Diesel-Fahrverbote zum Erreichen gesetzlich vorgeschriebener Schadstoff-Grenzwerte in Düsseldorf zwingend vorgibt. Laschet habe aber die zuständigen Bezirksregierungen angewiesen, solche Fahrverbote nicht zu verhängen.
Der Vorwurf, den Resch dem NRW-Regierungschef macht, ist unzutreffend. Zwar sprach Laschet sich bei einer Pressekonferenz am vergangenen Freitag klar gegen Diesel-Fahrverbote aus, weil er sie weder für zielführend noch für verhält- nismäßig hält. Auch betonte Laschet, den für die Verhängung von Dieselfahrverboten zuständigen Bezirksregierungen gegenüber weisungsbefugt zu sein, und hat damit auch Druck auf die Bezirksregierungen ausgeübt. Laschet hat eine ausdrückliche Weisung an die Bezirksregierungen zur Verhinderung von Fahrverboten aber weder ausgesprochen noch angekündigt.
Umstritten ist auch die Auffassung von Resch, das Gericht habe die Einführung von Fahrverboten zwingend vorgeschrieben. Unumstritten ist: Das Gericht hat DieselFahrverbote für grundsätzlich zu- lässig erklärt. Es stellt sie aber ausdrücklich unter den Vorbehalt der Verhältnismäßigkeit. Was Laschet so interpretiert, dass es Fahrverbote allenfalls geben darf, wenn alle anderen Maßnahmen nicht mehr ausreichen. Deshalb twitterte Laschet gestern als Antwort auf den DUHZwangsvollstreckungsvorstoß: „Deutsche Umwelthilfe arbeitet mit Falschmeldungen. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts mit klarer Mahnung zur Verhältnismäßigkeit wird in NRW umgesetzt, sobald Begründung vorliegt.“Auch das NRWUmweltministerium bezichtigte die DUH der Falschmeldung.