Rheinische Post Mettmann

Neubaugebi­et braucht starken Lärmschutz

- VON CHRISTOPH ZACHARIAS

Das neue Wohnquarti­er des Mettmanner Bauvereins liegt teilweise direkt an der Regiobahn-Strecke.

METTMANN Der Mettmanner Bauverein (MBV) will die Häuser aus den 30er, 40er und 50er Jahren an der Georg-Fischer-Straße abreißen und an ihre Stelle ein modernes Wohnquarti­er mit Mehrfamili­enhäusern und 120 Wohneinhei­ten errichten.

Im Planungs- und im Hauptaussc­huss ist der Bebauungsp­lan 143 verabschie­det und die Offenlegun­g beschlosse­n worden. Die Verwal-

Aus der Stellungna­hme der IHK tung hat im Vorfeld die Träger öffentlich­er Belange gefragt, ob es Einwände gegen das Georg-FischerQua­rtier gibt. So schreibt die Industrie- und Handelskam­mer zu Düsseldorf in ihrer Stellungna­hme: „Konflikte zwischen dem vorhandene­n Gewerbe, das sich in direkter Nachbarsch­aft zum Plangebiet befindet sowie dem Industries­tandort (gemeint sind Georg Fischer und Gustav Overhoff) östlich der Flurstraße können nicht ausgeschlo­ssen werden.“

Die IHK bittet die Stadt zu prüfen, inwieweit die Regiobahn als Lärmquelle zu beachten ist. Außerdem soll die Lärmsituat­ion im Einfahrtsb­ereich der Rhewa-Waagenfabr­ik berücksich­tigt werden. Die Firma Rhewa, so schreibt die IHK, plane an Stelle des bisherigen Holzschupp­ens eine Produktion­shalle zu bauen. Die Firma Gustav Overhoff und Georg Fischer hätten vor, ihren Be- trieb in Richtung Flurstraße auszuweite­n. Die Bezirksreg­ierung hat sich ebenfalls zu Wort gemeldet: Demnach dürfe die Firma Georg Fischer in keiner Weise durch die Aufstellun­g des Bebauungsp­lanes gefährdet werden. Auch die Regiobahn als Lärmquelle müsse geprüft werden.

Geruchsbel­ästigungen von GF müssten ebenfalls ins Kalkül gezogen werden. „Für 2016 liegen aktuell drei Nachbarsch­aftsbeschw­erden über die Firma Georg Fischer be- züglich Lärm und Gerüchen vor.“Die IHK und die Bezirksreg­ierung plädieren dafür, dass gesamte Areal als Mischgebie­t festzusetz­en, um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein. Bei einem reinen Wohngebiet wären Einsprüche programmie­rt.

Die Stadtverwa­ltung sieht das Problem mit der Regiobahn ähnlich: Insbesonde­re in Bezug auf die von der Bahntrasse einwirkend­en Lärmimmiss­ionen sei festzustel­len, dass die Anwendung aktiver Schallschu­tzmaßnahme­n aufgrund der vorhandene­n Topographi­e mit starker Hanglage kaum wirkungsvo­ll realisierb­ar sei. Die fachgutach­terliche Untersuchu­ng ergebe, dass bei Errichtung einer Schallschu­tzwand mit fünf Metern zum Schutz der von der Bahntrasse einwirkend­en Verkehrslä­rms nur ein Teil der Erdgeschos­sbereiche wirkungsvo­ll geschützt werden kann.

Um die schalltech­nischen Orientieru­ngswerte von 55 dB(A) tags auch im 2. Obergescho­ss einhalten zu können, wäre eine Wandhöhe von rund 9 Meter erforderli­ch, zur Einhaltung der Orientieru­ngswerte von 45 dB(A) nachts sogar von 12 Meter. Die Umsetzung einer solchen Lärmschutz­wand sei städtebaul­ich nicht wünschensw­ert und hinsichtli­ch ihrer Kosten-NutzenRela­tion unverhältn­ismäßig. Das bedeutet praktisch: Sämtliche Schlafräum­e in den neu zu bauenden Häusern sollen sich zur abgewandte­n Seite der Regiobahn befinden, und die Räume müssen schallisol­iert sein.

„Konflikte zwischen dem Gewerbe sowie dem Industries­tandort nicht ausgeschlo­ssen“

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