Rheinische Post Mettmann

Bäder klagen: Bei Fachkräfte­n wird gespart

- VON LEON BECHER

Die Städte bevorzugen immer häufiger geringer bezahlte Rettungssc­hwimmer und bilden kaum noch aus.

KREIS METTMANN Der Landesverb­and der DLRG beklagt fehlenden Nachwuchs bei den Rettungssc­hwimmern. Wie hoch ist der Bedarf in den Schwimmbäd­ern der Region? Wir haben die Leiter der Bäder in Erkrath, Mettmann und Wülfrath befragt.

Till Eckers, Leiter des Neanderbad­s in Erkrath, weiß, dass deutschlan­dweit ein hoher Bedarf besteht. Aber nicht nur Rettungssc­hwimmer werden gesucht, sondern auch viele Fachangest­ellte für Bäderbetri­ebe, wie er erläutert. Mit Blick auf das Neanderbad sagt Eckers: „Wir sind gut aufgestell­t und haben keinen Personalma­ngel. Das liegt daran, dass die Stadtwerke den Betriebslo­hn zahlen, der deutlich höher ist als der Normalverd­ienst.“Aus diesem Grund könne es sich das Bad auch leisten, neben den Fachangest­ellten noch einen Vollzeitre­ttungsschw­immer sowie 13 bis 15 Aushilfsre­ttungsschw­immer für jeweils 40 Stunden im Monat zu beschäftig­en.

Die Mettmanner Schwimmbäd­er haben laut Thomas Lekies von der Stadtverwa­ltung festes Stammperso­nal, suchen aber zur Unterstütz­ung noch zwei Aushilfskr­äfte für die Freibadsai­son. Gerd Höhndorf, Leiter der Wasserwelt in Wülfrath, meldet ebenfalls, dass ausreichen­d Rettungssc­hwimmer an Bord sind. Dass Rettungssc­hwimmer anstatt Fachangest­ellte für Bäderbetri­ebe beschäftig­t werden, betrachtet er als Sparmaßnah­men der Städte: „Sie haben es sich einfach gemacht, billigere Rettungssc­hwimmer statt Fachperson­al einzustell­en. Die Kommunen sparen, dabei sollten sie mehr ausbilden und besser bezahlen. Aktuell ist eine Fachkraft nämlich nicht mehr in der Lage, mit ihrem Gehalt eine Familie zu ernähren.“Bedeutet dies, dass Rettungssc­hwimmer trotz geringen Gehalts heute noch wachsamer als früher sein müssen? Für Till Eckers steht es außer Frage, dass die Anforderun­gen gestiegen sind. Er berichtet, dass im Schnitt einmal pro Woche ein Rettungssc­hwimmer ins Wasser springen müsse. Oft handele es sich bei den Hilfebedür­ftigen um Kinder, die nicht schwimmen könnten. Im besten Falle müsse nur vorbeugend eingegriff­en werden, um Schlimmere­s zu verhindern, so der Leiter des Neanderbad­s. Manchmal müsse aber auch reanimiert werden, wie er berichtet.

Wenn ausreichen­d Personal am Ort ist, könnten Eltern ihre Kinder ganz unbesorgt allein ins Hallenbad oder ins Freibad gehen lassen. Till Eckers sieht das anders: „Eltern stehen in der Pflicht, ihr Kind mit dem Element Wasser vertraut zu ma- chen. Erst ab dem Bronzeabze­ichen können Kinder wirklich schwimmen.“Um Rettungssc­hwimmer zu werden, müsse man bestimmte Voraussetz­ungen erfüllen: Absolute Pflicht sind das Rettungssc­hwimmabzei­chen Silber der DLRG sowie körperlich­e und geistige Fitness. Ein Alter von mindestens 18 Jahren sei ebenso Voraussetz­ung für den Bäderbetri­eb.

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