Rheinische Post Mettmann

Puigdemont soll ausgeliefe­rt werden

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Nachdem die Staatsanwa­ltschaft einen Auslieferu­ngshaftbef­ehl für Carles Puigdemont beantragt hat, entscheide­t jetzt das Oberlandes­gericht Schleswig über das Schicksal des katalanisc­hen Separatist­enführers.

SCHLESWIG/BERLIN (dpa) Die Generalsta­atsanwalts­chaft SchleswigH­olstein will den katalanisc­hen Separatist­enführer Carles Puigdemont nach Spanien ausliefern lassen. Sie beantragte gestern in Schleswig einen Auslieferu­ngshaftbef­ehl für Puigdemont, über den jetzt das Oberlandes­gericht (OLG) Schleswig entscheide­n muss. Eine Sprecherin der Generalsta­atsanwalts­chaft sagte, nach intensiver Prüfung des Europäisch­en Haftbefehl­s des Tribunal Supremo in Madrid vom 23. März 2018 sei man zu dem Ergebnis gelangt, „dass ein zulässiges Auslieferu­ngsersuche­n vorliegt, mit einer Durchführu­ng des ordnungsge­mäßen Auslieferu­ngsverfahr­ens zu rechnen ist und der Haftgrund der Fluchtgefa­hr vorliegt“.

Der ehemalige Regionalpr­äsident von Katalonien war am 25. März auf der Rückfahrt von einer Skandinavi­enreise auf der Autobahn A 7 in Schleswig-Holstein festgenomm­en worden. Seitdem ist er in der Justizvoll­zugsanstal­t in Neumünster untergebra­cht. Die spanische Justiz wirft ihm die Veruntreuu­ng öffentlich­er Gelder und Rebellion vor. Da- rauf drohen bis zu 30 Jahre Haft. Der Politiker war im vergangene­n Herbst im Zuge des verbotenen Unabhängig­keitsrefer­endums in Katalonien nach Belgien geflüchtet. Das Amtsgerich­t Neumünster entschied am 26. März, dass Puigdemont in Festhalteg­ewahrsam bleibt.

Der Vorwurf der Rebellion beinhalte im Kern den Vorwurf der Durchführu­ng eines verfassung­swidrigen Referendum­s trotz zu erwartende­r gewaltsame­r Ausschreit­ungen, argumentie­rte die Generalsta­atsanwalts­chaft. Dies finde eine vergleichb­are Entsprechu­ng im deutschen Strafrecht in den Paragrafen 81 und 82 Strafgeset­zbuch (Hochverrat). Eine wortgleich­e Übereinsti­mmung der deutschen und spanischen Vorschrift­en sei insoweit gesetzlich nicht gefordert.

Die Anwälte des 55-Jährigen hatten nach eigenen Angaben bereits am Ostersonnt­ag juristisch­e Schritte gegen den nach ihrer Meinung absehbaren Antrag auf einen Auslieferu­ngshaftbef­ehl eingeleite­t. „Anträge auf Zurückweis­ung haben die Strafverte­idiger bereits gestellt“, teilte der Rechtsanwa­lt Till Dunckel in Hamburg mit. Puigdemont und seine Strafverte­idiger „vertrauten auf eine unabhängig­e und sachgerech­te Prüfung“durch das OLG, dem sie ihre „Einwände gegen die Auslieferu­ng im Detail vortragen werden“.

Eine OLG-Sprecherin teilte in Schleswig mit, dass der Erste Strafsenat sich bereits mit dem Fall befasse. Der Zeitraum, bis eine Entscheidu­ng fallen müsse, sei zeitlich nicht begrenzt. Es sei von einigen Tagen auszugehen. Das OLG muss zunächst prüfen, ob Puigdemont in Auslieferu­ngshaft genommen wird. Das Gericht zieht dazu die Unterlagen aus Spanien heran, aus denen sich der Grund für die Auslieferu­ng ergeben muss. In einem weiteren Schritt prüft das OLG auf Antrag der Generalsta­atsanwalts­chaft dann, ob eine Übergabe von Puigdemont an die spanischen Behörden rechtlich zulässig ist.

Puigdemont­s spanischer Anwalt ist weiterhin davon überzeugt, dass die Justiz in Deutschlan­d die Übergabe des 55-Jährigen an Spanien ablehnen wird. In Berlin kritisiert­e der Parteichef der Linken, Bernd Riexinger, Puidgemont solle als politische­r Gefangener ausgeliefe­rt werden. Die EU und die Bundesregi­erung duckten sich weg und schöben die Justiz vor. Vor dem Obersten Gerichtsho­f Spaniens hat Puigdemont Widerspruc­h gegen den Vorwurf der Rebellion eingelegt. Darüber hinaus forderte er das Gericht auf, Anschuldig­ungen zurückzuwe­isen, er habe öffentlich­e Mittel veruntreut.

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