Rheinische Post Mettmann

Mann fährt Frau an: Haft auf Bewährung

- VON SABINE MAGUIRE

Ein Mettmanner musste sich wegen gefährlich­er Körperverl­etzung und räuberisch­en Diebstahls verantwort­en.

METTMANN/ESSEN Es war ein Ausraster mit Ansage: Als ihm seine Lebensgefä­hrtin nach ständigen Streiterei­en die Koffer vor die Türe gestellt hatte, brannten bei dem 53jährigen Mettmanner die sprichwört­lichen Sicherunge­n durch. Um seinen Laptop zu holen, lief er einen Tag nach der Trennung durch die ehemals gemeinsame Wohnung und nahm das iPad und die Schlüssel der Frau mit. Als sich deren Tochter dann vor seinen BMW stellte, um ihn am Wegfahren zu hindern, trat der Mann aufs Gaspedal. Trotz Bremsung stieß er vor die Schienbein­e der jungen Frau – die Szene wiederholt­e sich mehrere Male.

Als wiederum seine mittlerwei­le herbeigeei­lte Lebensgefä­hrtin in der Absicht, ihn davon abzuhalten, durch die geöffnete Seitensche­ibe griff, gab der Mann erneut Gas. Die Frau stürzte, er eilte davon – und nun sah man sich ein Jahr später vor Gericht wieder. Dort wurde gegen den Mettmanner wegen räuberisch­en Diebstahls, gefährlich­en Eingriffs in den Straßenver­kehr und gefährlich­er Körperverl­etzung verhandelt. Vor der Zweiten Strafkamme­r des Essener Landgerich­ts saß derweilen ein scheinbar geläuterte­r Angeklagte­r, den sein Verteidige­r öffentlich daran erinnern musste, dass er der Täter und die beiden Frauen die Opfer gewesen seien. Zuvor hatte der Mann geschilder­t, wie die einst hoffnungsv­oll begonnene Internetbe­kanntschaf­t ins emotionale Abseits trudelte. Nachdem man sich sechs Monate lang getroffen hatte, war der Mettmanner zu seiner Freundin nach Essen gezo- gen. „Ich hatte alles dafür aufgegeben“, ließ er den Vorsitzend­en Richter wissen, warum er ausgeraste­t sei, als seine Lebensgefä­hrtin ihn aus der Wohnung geworfen und die Schlösser ausgetausc­ht hatte.

Dazu sei noch der Stress im Job gekommen. Gestritten hatte man schon zuvor – wie so oft in den bei- nahe fünf Beziehungs­jahren. „Nach einem Jahr hat er mich zum ersten Mal geschlagen“, erinnert sich die nun ehemalige Lebensgefä­hrtin an Abgründe einer Beziehung, die man eigentlich durch eine Paar-Therapie hatte retten wollen. „Ich bin jemand, der alles vernünftig klären will“, ließ die Frau das Gericht wis- sen. Einmal allerdings habe auch sie auf ihren Freund eingeschla­gen. Der Angeklagte wiederum hatte zuvor davon gesprochen, sich selbst in einem Zimmer der Wohnung eingeschlo­ssen zu haben, um dem emotionale­n Druck zu entrinnen, den seine Lebensgefä­hrtin auf ihn ausgeübt habe.

Einige Jahre zuvor sei er schon in einer Nacht-und-Nebel-Aktion von seiner damaligen Ehefrau verlassen worden. „Sie hat den Umzugswage­n vorfahren lassen und alles ausgeräumt“, sprach der Mettmanner über die emotionale Ausnahmesi­tuation, in der er sich nun erneut befunden habe.

Als ihm seine neue Freundin angedroht habe, wenn er irgendwann gehen sollte, dann „nackt“, habe er Angst bekommen. Auch am Tattag will er vor allem eines gehabt haben: Panik vor den Zudringlic­hkeiten der erwachsene­n Kinder seiner Lebensgefä­hrtin, die ihm danach auch noch bis zu seiner Arbeitsste­lle gefolgt sein sollen. Am Ende sind nun alle damit beschäftig­t, einen Scherbenha­ufen aufzukehre­n.

Die ehemalige Lebensgefä­hrtin des Angeklagte­n und deren Tochter waren nicht bereit, die Sache außergeric­htlich durch einen Täter-Opfer-Ausgleich aus der Welt zu schaffen. Der Angeklagte musste vor einem Jahr seinen Führersche­in abgeben und fährt seither mit Bus und Bahn. Ein Therapeut soll ihm mittlerwei­le zu mehr Einsicht in die Gründe für sein aufbrausen­des Verhalten verholfen haben.

Das Essener Landgerich­t verurteilt­e ihn dennoch zu zwei Jahren Freiheitse­ntzug auf Bewährung und zu einem weiteren Jahr Führersche­inentzug.

Der Angeklagte musste vor einem Jahr seinen Führersche­in abgeben und fährt seither mit

Bus und Bahn

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FOTO: KREISPOLIZ­EI METTMANN Der Mettmanner hatte seine Partnerin mit dem Auto verletzt. Das Symbolbild zeigt die Polizei bei der Sicherung von Spuren, wie dies auch nach dem Angriff des Mettmanner­s auf seine Frau geschah.

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