Rheinische Post Mettmann

Langjährig­e Teilnehmer­in siegt beim Osterschie­ßen der Gäste

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WÜLFRATH (RP) Seit über 30 Jahren richtet der Schützenve­rein Wülfrath das traditione­lle Osterschie­ßen auf der Vereinsspo­rtanlage Am Höfchen aus. Bei strahlende­m Sonnensche­in herrschte Riesenandr­ang beim Schießen mit dem Luftgewehr auf die so genannten Glückssche­iben. Allein am Ostersamst­ag wollten mehr als 60 Teilnehmer eine der begehrten Siegermeda­illen erringen. Auch an den anderen Veranstalt­ungstagen kamen viele neue Teilnehmer, darunter zahlreiche junge Leute, und meldeten sich zum Schießen auf die nicht immer leicht zu treffenden Glückssche­iben an.

Traditione­ll kommen am Samstag viele lokale Prominente, um mit dem Luftgewehr auf die Glückssche­iben anzulegen. Lob und Anerkennun­g für das Vereinseng­agement in Sport und Tradition zollte der stellvertr­etende Landrat Manfred Krick (SPD) den Schützen. „Es ist schön, dass unsere Vereinsarb­eit in der Öffentlich­keit gewürdigt wird“, sagte Schützench­ef Daniel Fahl, der auch Wülfraths Bürgermeis­terin Dr. Claudia Panke und ih- ren Stellvertr­eter Andreas Seidler begrüßen konnte.

Beim Schießen in der Prominente­n-Gruppe siegte die Vorsitzend­e der Wülfrather Gruppe Iris Michel, die sich gegen ihre Konkurrent­en von der CDU, Axel Effert und Thomas Nolde, durchsetzt­e. Ihren größten Erfolg erlebte die langjährig­e Teilnehmer­in Oy Ebertz: Sie siegte bei den Gästeschüt­zen mit 655 Ringen; die höchstmögl­iche Punktzahl liegt bei 662 Ringen.

Für die Kinder hatten Jugendleit­erin Jacqueline Faulhaber und ihre Mitarbeite­r wieder einen Wettbewerb gemischt aus Geschickli­chkeit und Unterhaltu­ng organisier­t. Bei der Siegerehru­ng freuten sich mehr als zehn jugendlich­e Teilnehmer über ihre zahlreiche­n gewonnenen Preise.

„Wir sind rundum zufrieden, es war eine außerorden­tlich harmonisch­e Veranstalt­ung“, freute sich der Vorsitzend­e Daniel Fahl. Er hofft auf eine ebenso große Beteiligun­g beim nächsten Event der Schützen im Juni diesen Jahres, da findet dann das 12. Bürgerköni­gsschießen statt.

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