Zügige Grundsteuer-Reform erwartet
Am Dienstag fällt das Verfassungsgericht sein mit Spannung erwartetes Urteil.
BERLIN Die Kommunen erwarten von Bund und Ländern eine sehr zügige Umsetzung der absehbaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine Reform der Grundsteuer. Das für Millionen Immobilienbesitzer und Mieter wichtige Verfassungsurteil soll am kommenden Dienstag fallen. „Spätestens am Mittwoch müssen sich Bund und Länder an einen Tisch setzen und zügig einen Gesetzentwurf zur Grundsteuer-Reform erarbeiten“, forderte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebunds. „Die Konzepte liegen seit Jahren auf dem Tisch. Die Kommunen verlangen, dass der Gesetzgeber nach dem Urteil keine weitere Zeit verliert. Eine Kombination aus Bodenwert und pauschalisierten Gebäudewerten könnte die neue Berechnungsgrundlage werden.“
Die Grundsteuer trifft sowohl Hauseigentümer als auch Mieter, da Vermieter die Grundsteuer auf die Mieten umlegen können. Insgesamt fließen über 14 Milliarden Euro im Jahr in die Kassen von Städten und Gemeinden. Nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs verstoßen die Einheitswerte für die mehr als 35 Millionen Grundstücke und Immobilien in Deutschland gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Auch vor dem Verfassungsgericht stand die Frage im Mittelpunkt, ob die sogenannten Einheitswerte zur Immobilienbewertung – auf Stand des Jahres 1964 in den westlichen und 1935 in den neuen Bundesländern – heute noch eine gerechte Steuererhebung zulassen. Die Verfassungsrichter fragten bei einer mündlichen Verhandlung im Januar mehrfach danach, wie sich die mehr als ein halbes Jahrhundert alten Zahlen heute noch rechtfertigen lassen.
Danach waren sich Beobachter weitgehend sicher, dass das Gericht die veraltete Methode zur Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklären würde. Für den Staat wird entscheidend sein, welche Frist das Gericht für die Reform setzen wird. Möglich wären auch zwei Fristen: eine kürzere für den Gesetzgeber und eine spätere bis zur tatsächlichen Umsetzung. Denn bevor neue Grundsteuerbescheide ergehen könnten, müssten die Werte von 35 Millionen Grundstücken neu festgelegt und die Höhe der Steuer neu berechnet werden.
Union und SPD hatten sich festgelegt, die Reform insgesamt aufkommensneutral zu gestalten: Das Grundsteueraufkommen soll insgesamt nicht steigen. Allerdings wird unvermeidbar sein, dass Immobilienbesitzer und Mieter in guten La- gen künftig mehr Grundsteuer werden zahlen müssen und solche in schlechteren Lagen weniger. Für eine Reform liegen mehrere Konzepte vor. Die meisten Anhänger findet das unter der Leitung Hessens und Niedersachsens ausgearbeitete Bundesratsmodell. Demnach würde die Grundsteuer künftig auf der Basis verkehrswertorientierter Bodenrichtwerte und einer pauschalierten Gebäudewertkomponente festgelegt. „Für die Kommunen ist die Grundsteuer existenziell wichtig. Wir erwarten, dass uns auch künftig mindestens das bisherige GrundsteuerAufkommen von 14 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung steht“, sagte Landsberg. „Wir hoffen, dass das Gericht zur Ermittlung der neuen Grundstückswerte mindestens eine Frist von fünf Jahren einräumt. Eigentlich bräuchte man für diese Mammutaufgabe bei über 35 Millionen Grundstücken zehn Jahre“, sagte er. „Um mehr soziale Gerechtigkeit herzustellen, kann man darüber reden, die Grundstücke in teuren Lagen höher zu besteuern als bisher. Immobilienbesitzer und Mieter in schlechteren Lagen würden dafür im Gegenzug stärker entlastet.“
„Die Konzepte liegen seit Jahren auf dem Tisch“
Gerd Landsberg
Städte- und Gemeindebund