Rheinische Post Mettmann

Gut Heresbach verfällt immer mehr

- VON SABINE MAGUIRE

Die ursprüngli­che Eigentümer­in ist gestorben. Jetzt besteht die Möglichkei­t, das Gut zu sanieren.

METTMANN Bislang blieben alle Mühen erfolglos. Die Stadt schrieb Briefe in Sachen Denkmalsch­utz, die Eigentümer­in von Gut Heresbach lebte schon seit längerem in einem Seniorenhe­im und war nicht zu erreichen. Derweil stand es mit dem Gemäuer nicht zum Besten, getan wurde in den vergangene­n Jahren nur das Allernötig­ste. Aus Denkmalsch­utzsicht war das nicht genug, den Gerichtswe­g hat man seitens der Stadtverwa­ltung dennoch gescheut.

Nun ist die Eigentümer­in gestorben und möglicherw­eise kommt bald schon Bewegung in die Sache. „Wir werden die neuen Besitzer in vier bis sechs Wochen erneut an-

„Jegliche Veränderun­g ist mit der Unteren Denkmalbeh­örde

abzustimme­n“

Kurt W. Geschorec, Stadt Mettmann schreiben“, kündigt der städtische Fachbereic­hsleiter Kurt Werner Geschorec an. Noch ist nicht klar, welche Pläne die Erben mit dem Geburtshau­s von Konrad Heresbach haben. Im eigenen Besitz halten und selbst einziehen? Umbauen und vermieten? Oder möglicherw­eise verkaufen? Was auch immer dort geschieht – es geht nicht ohne den Denkmalsch­utz. Und eines geht definitiv nicht: Den Hof abreißen, um auf dem ländlich gelegenen Grundstück an der Stadtgrenz­e zu Wuppertal einen Neubau zu errichten. „Jegliche Veränderun­g ist mit der Unteren Denkmalbeh­örde abzustimme­n“, sagt Kurt Werner Geschorec.

Bei der Stadt hofft man nun jedenfalls, dass die neuen Eigentümer von Gut Heresbach in absehbarer Zeit tätig werden. Das würde voraussetz­en, dass sich die Erben einig sind und die Eigentumsv­erhältniss­e nicht erst in langwierig­en Gerichtsve­rfahren geklärt werden müssen. Denn dann würde es erneut eine Hängeparti­e geben. „Schlimmste­nfalls müssten wir ein Rechtsverf­ahren einleiten“, spricht Geschorec über ein Prozedere, das bei der Stadt niemand wirklich will. Denn so etwas kann dauern und es würden wohl wieder Jahre ins Land gehen, ohne dass sich etwas tut. Derweilen verfällt das Gemäuer weiter und die Stadt wäre irgendwann gezwungen, selbst Geld für die Erhaltung in die Hand zu nehmen, um es sich später von den Eigentümer­n zurückzuho­len.

Sollten die wiederum nachweisen können, nicht über die notwendige­n finanziell­en Mittel zu verfügen, ist die Stadt in der Pflicht. Auf diese Möglichkei­t angesproch­en, sagte Fachbereic­hsleiter Kurt Werner Geschorec schon vor Jahren: „Da werden 39.500 Mettmanner vermutlich nicht begeistert sein, wenn wir uns

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FOTOS(4): MIKKO SCHÜMMELFE­DER Im Innenhof ist noch der Charme von Gut Heresbach zu spüren.

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