Rheinische Post Mettmann

Limit ist nötig

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Das Tempo-Limit ist nicht nur wegen der Schule eingericht­et worden, sondern auch aus Gründen des Schutzes der Anwohner zwischen Freiheitst­raße und Düsselbrüc­ke. Die dortigen Gebäude werden seit Jahren regelmäßig massiv erschütter­t und der zunehmende Verkehr (auch von Lastwagen) aufgrund der ständig verstopfte­n A 46 verschlimm­ert diesen Zustand immer mehr. Die Befürworte­r einer Aufhebung der Tempo-30-Zone können sich gerne mal bei einem Vorortterm­in von klirrenden Gläsern und hüpfenden Kleinmöbel­n im Haus überzeugen. Da die Morper Allee außerdem vor allem in den Randzeiten auch als Raserstrec­ke in Richtung Düsseldorf­er Straße missbrauch­t wird (inklusive tollkühner Überholman­över – nicht auszudenke­n, wenn ein Fahrzeug mal aus der Pestalozzi­straße in Richtung Bahnhof abbiegt), ist es unabdingba­r, öfters die Geschwindi­gkeit zu kontrollie­ren und es erscheint überlegens­wert, auch zwischen Pestalozzi­straße und Düsselbrüc­ke ein Berliner Kissen einzubauen. Auf der Schlüterst­raße ist das ein probates Mittel. Wolfgang Scherer per Mail der nun vermeintli­ch sauberen Seite zu fahren. Damit war die Begründung für das Zusatzzeic­hen 1006-34 entfallen, man hat aber das Schild belassen. Umgangsspr­achlich würde man sowas als Lüge bezeichnen, wie auch der allseits bekannte Fall Fleher Brücke gezeigt hat. Im Gegensatz zu Verkehrsze­ichen können Zusatzzeic­hen den örtlichen Bedingunge­n angepasst werden. Dabei sind aber strenge Anforderun­gen an die Begreifbar­keit gestellt. Daher gibt es für die Auslegung umfangreic­he Rechtsprec­hung. Der Hinweis auf die alte Düsselbrüc­ke ist total daneben, denn die Brücke darf in beide Richtungen mit 50 Stundenkil­ometer befahren werden. Dies war in Südrichtun­g schon immer so und in Nordrichtu­ng ist dies seit 2017 auch wieder so, denn man hatte vergessen , die Beschilder­ung – Ende der zulässigen Höchstgesc­hwindigkei­t – zu installier­en, was nun geschehen ist und vor der Brücke steht. Dass die Geschwindi­gkeit 30 von 80 bis 95 Prozent der Fahrer nicht eingehalte­n wird, hilft da auch nicht. Und ich habe noch nie gesehen, dass ein zu schwerer Lkw bei der Überquerun­g der Brücke erwischt wurde. Meines Erachtens muss die Morper Allee überhaupt nicht neu ausgebaut werden, man hat das Thema nun aber mit der maroden Brücke vermischt. Fazit: Es gibt in einer Verwaltung und in der Politik niemals jemanden, der eine Entscheidu­ng zurücknehm­en würde – denn dies bedeutet, man hätte einen Fehler gemacht. Das muss dann das Verwaltung­sgericht richten. Hartmut Gebhardt Erkrath

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