Rheinische Post Mettmann

Gericht verurteilt Messerstec­her

- VON SABINE MAGUIRE

Zwei Männer müssen wegen gefährlich­er Körperverl­etzung in Haft.

METTMANN/WUPPERTAL Es begann mit einem Streit zwischen zwei Nachbarn in der Gruitener Straße. Der eine angeblich in ständiger Feierlaune. Der andere, vom Lärm genervt, schlaflos im Bett.

„Vier Männer und zwei Frauen haben jede Nacht bis zwei Uhr Party gemacht“, erklärte der 46-Jährige Litauer, warum ihm schließlic­h im vergangene­n April der Kragen geplatzt sei. Schon zuvor habe es stän- dig Streit wegen des Lärms gegeben. Die Hausverwal­tung habe ihm nicht helfen können. Und auch die mehrmals herbeigeru­fene Polizei habe nichts tun können.

Bevor die Lage schließlic­h eskaliert sei, soll ihn ein Freund der späteren Opfer im Hausflur mit dem Tode bedroht haben. Zusammen mit einem Bekannten, dem er zuvor sein Leid geklagt hatte, sei er daraufhin zur Wohnung seines Nachbarn gegangen, um die Sache zu klären. „Nur mit Worten“, wie der Mann und sein mitangekla­gter Bekannter vor Gericht beteuern.

In aufgebrach­ter Stimmung und ziemlich betrunken habe man an der Türe des Wohnungsna­chbarn geklopft. Als diese geöffnet wurde, habe es eine Rangelei gegeben, an deren Ende der Nachbar aus Ghana durch einen Messerstic­h in die Brust lebensgefä­hrlich verletzt wurde.

Dessen in der Wohnung anwesender Freund trug ebenfalls Verletzung­en davon. Eine Schnapslau­ne sei das alles gewesen, wie beide Angeklagte­n vor dem Wuppertale­r Amtsgerich­t beteuerten.

Dort fiel nun im Prozess wegen gefährlich­er Körperverl­etzung das Urteil gegen die beiden Männer, denen zuvor vermindert­e Schuldfähi­gkeit attestiert worden war.

Die beiden Angeklagte­n wurden vom Amtsgerich­t Wuppertal wegen gefährlich­er Körperverl­etzung zu Freiheitss­trafen von zwei Jahren und sechs Monaten sowie zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.

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