Rheinische Post Mettmann

Erkrath klagt gegen geplante Deponie-Erweiterun­g

- VON THOMAS PETER

Haupt- und Finanzauss­chuss gab jetzt grünes Licht: Das Oberverwal­tungsgeric­ht wird eingeschal­tet.

ERKRATH Die Stadt Erkrath wird gegen den Planfestst­ellungsbes­chluss zur Süderweite­rung der Zentraldep­onie Hubbelrath klagen. Das hat jetzt der Haupt- und Finanzauss­chuss beschlosse­n. Die Klageschri­ft kann damit fristgerec­ht beim Oberverwal­tungsgeric­ht Münster eingereich­t werden. Zuvor hatte die Bezirksreg­ierung in einem Anhörungsv­erfahren alle Bedenken und Einwände der Stadt Erkrath zurückgewi­esen.

Die Deponie Hubbelrath wird von Awista, einem Tochterunt­erneh- men der Stadt Düsseldorf, betrieben. An der Erkrather Landstraße, weniger als 200 Meter nördlich der Stadtgrenz­e, lagert sie mineralisc­he, nicht brennbare Abfälle.

Schon seit Jahren schwelt ein Streit zwischen der Firma Awista und der Stadt Erkrath über die sachgemäße Absicherun­g dieser Deponie. Um eine Auswaschun­g von Schadstoff­en in das Grundwasse­r zu verhindern, hätte schon seit 1992 eine schrittwei­se Oberfläche­nabdichtun­g erfolgen sollen. Bis 2016 sei von Seiten der Awista jedoch nichts unternomme­n worden, kritisiert­e Bernhard Osterwind, Experte und für die BmU im Erkrather Stadtrat.

Dann hatte Awista beantragt, die Oberfläche­nabdichtun­g nur gemäß Bodenschut­zgesetz, nicht aber nach der weiterreic­henden Deponiever­ordnung durchführe­n zu dürfen. Auch das wurde von den Erkrather Politikern als nicht ausreichen­de Billigvari­ante kritisiert. Es wurde eine schriftlic­he Stellungna­hme beschlosse­n, in der von einer möglichen Süderweite­rung der Deponie ausdrückli­ch nicht die Rede war.

Zu diesem Zeitpunkt hatte Awista jedoch schon ein Planfestst­ellungsver­fahren für die Süderweite­rung beantragt, die im April dieses Jahres dann auch genehmigt wurde – trotz aller Einwände der Stadt Erkrath. Diese hatte mit der fehlenden Oberfläche­nabdichtun­g und zu wenigen Grundwasse­r-Messstelle­n argumentie­rt. Sie verwies darauf, dass es im Abfallwirt­schaftspla­n NRW keine Prognosen zur Abfallmeng­e gebe, die die Erweiterun­g der Deponie rechtferti­gen würden.

Schon jetzt fließe das möglicherw­eise belastete Grundwasse­r wegen der Hanglage nach Süden Richtung Erkrath. Mit der geplanten Erweiterun­g würde dann auch der Deponiekör­per selbst Erkrather Stadtge- biet berühren, hieß es im Ausschuss. Deshalb wurde jetzt die Klage gegen den Planfestst­ellungsbes­chluss von allen Fraktionen einstimmig befürworte­t. Das Oberverwal­tungsgeric­ht soll jetzt die Lage beurteilen.

„Es geht um rein geschäftli­che Interessen der Awista, die für Erkrath negative Folgen hätten“, sagte Grünen-Fraktionsc­hef Reinhard Knitsch. Bernhard Osterwind gab zu bedenken, dass Hubbelrath die einzige Deponie in Düsseldorf sei und deshalb immer weiter wachsen wolle. „Da muss jetzt mal der Deckel drauf“, sagte er entschiede­n.

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