Rheinische Post Mettmann

Wehrhahn-Attentat: Angeklagte­r soll sich verraten haben

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Nach Ansicht der Staatsanwa­ltschaft habe er sich mehrfach in Widersprüc­he verwickelt und Täterwisse­n offenbart.

DÜSSELDORF (dpa) Der Angeklagte im Prozess um den Bombenansc­hlag am Düsseldorf­er S-Bahnhof Wehrhahn hat sich nach Ansicht der Staatsanwa­ltschaft selbst verraten. Er habe mehrfach Wissen offenbart, dass nur der Täter gehabt haben könne, sagte Staatsanwa­lt Ralf Herrenbrüc­k gestern in einer vom Gericht angeregten Zwischenbi­lanz. So habe er bereits eine halbe Stunde nach dem Anschlag in einem Telefonat bekundet, dass er befürchte, verhaftet zu werden.

Zu dem Zeitpunkt war demnach noch nicht einmal klar, ob es sich um ein Verbrechen handelte. Außerdem habe der Angeklagte einem Journalist­en in einem mitgeschni­ttenen Telefonat berichtet, am Tatort habe zur Tatzeit eine schwarze Limousine geparkt. Außer ihm sei dies nur einem Anwohner aufgefalle­n und durch einige Fotos belegbar. Dies belege also, dass er zur kritischen Zeit am Tatort gewesen sein müsse.

Der Angeklagte habe zudem mehrfach nachweisli­ch die Unwahrheit gesagt und sich in Wider- sprüche verwickelt. Sämtliche seiner Alibi-Versionen seien inzwischen widerlegt. Außerdem habe er die Tat einem Mithäftlin­g gestanden. Nach der Staatsanwa­ltschaft sollten gestern auch die Verteidige­r Bilanz ziehen.

Dem Angeklagte­n, einem ehemaligen Soldaten mit Kontakten zur rechten Szene, wird zwölffache­r Mordversuc­h aus Fremdenhas­s vorgeworfe­n. Er bestreitet die Tat weiterhin.

Bei dem Bombenansc­hlag waren am 27. Juli 2000 zehn Menschen verletzt worden, einige von ihnen lebensgefä­hrlich. Ein ungeborene­s Baby starb im Mutterleib. Bei den Opfern handelte es sich um Zuwanderer aus Osteuropa.

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