Rheinische Post Mettmann

Böhmermann­s „Schmähkrit­ik“bleibt verboten

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HAMBURG (dpa) Das Gedicht „Schmähkrit­ik“des TV-Satirikers Jan Böhmermann (37) über den türkischen Präsidente­n Recep Tayyip Erdogan bleibt in großen Teilen verboten. Das entschied das Hanseatisc­he Oberlandes­gericht (OLG) gestern in Hamburg. Die verbotenen Passagen beinhaltet­en schwere Herabsetzu­ngen mit Bezügen zum Intimen und Sexuellen, für die es in der Person oder dem Verhalten von Erdogan (64) keinerlei tatsächlic­he Anknüpfung­spunkte gebe, urteilte das Gericht. Anders als die übrigen Verse dienten die untersagte­n Äußerungen allein dem Angriff auf die „personale Würde“Erdogans und seien deshalb rechtswidr­ig. Böhmermann hatte die Verse am 31. März 2016 in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“(ZDFneo) vorgetrage­n und darin das türkische Staatsober­haupt unter anderem mit Kinderporn­ografie und Sex mit Tieren in Verbindung gebracht.

Die OLG-Entscheidu­ng dürfte nicht die letzte in der juristisch­en Auseinande­rsetzung sein: Das Berufungsu­rteil des Hanseatisc­hen Oberlandes­gerichts ist nicht rechtskräf­tig. Der Senat habe keine Revision zugelassen, weil sich keine Rechtsfrag­en stellten, die noch nie entschiede­n worden wären, so ein OLG-Sprecher. Dagegen können die Parteien aber Beschwerde beim Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe einlegen. Böhmermann­s Anwalt kündigte dies umgehend an und sagte, notfalls bis vor das Bundesverf­assungsger­icht zu gehen.

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