Rheinische Post Mettmann

Stadt geht gegen Rattenbefa­ll vor

- VON THOMAS PETER

Unrat führt dazu, dass das Ungeziefer in der Sandheide verstärkt beobachtet wird. Zurzeit werden Köder ausgelegt.

ERKRATH Die SPD-Fraktion im Stadtrat beklagt ein massives Problem mit Vermüllung und Rattenbefa­ll in der Sandheide. Das Problem wurde insbesonde­re im Bereich der Immermanns­traße beobachtet. Da die Müllboxen in der Sandheide mit einem Chipschlüs­sel zu öffnen sind, würden Anwohner ihren Abfall einfach auf den Boden werfen, um Gebühren zu sparen, hieß es. Peter Urban spricht von „Bergen“, die sich in seinem Kiez auftürmten. Die SPD bezweifelt, dass die Verantwort­lichen ihren Pflichten nachkommen und beantragte für die Ratssitzun­g, die Ordnungsbe­hördliche Verordnung über die Bekämpfung von Ratten in der Stadt Erkrath zu erweitern.

Die Verordnung besagt, dass Grundstück­seigentüme­r verantwort­lich sind, offene Müllablage­rungen und sonstige Anziehungs­punkte für Ratten zu vermeiden oder unverzügli­ch zu beseitigen. Bei Rattenbefa­ll oder Verdacht auf Befall ist ein Schädlings­bekämpfung­sUnternehm­en zu beauftrage­n. Giftköder sind zu beschilder­n und nach Abschluss der Rattenbekä­mpfung wieder zu entfernen. In Abwasserka­nälen und auf öffentlich­en Flä- chen ist die Kommune für die Rattenbekä­mpfung zuständig. Fachbereic­hsleiter Carsten Döhr räumte ein, dass die beauftragt­e Firma „sehr langsam in die Puschen gekommen“sei. Erst im Oktober sei begonnen worden, Köder auszulegen. Das sei zumindest für Alt-Erkrath aber bald abgeschlos­sen. „Wir sind sehr aktiv in Großwohnan­lagen“sagte Döhr in Bezug auf die Sandheide; „es findet viel Arbeit mit den Eigentümer­n statt“.

Immerhin erklärt die Verwaltung in ihrer Beschlussv­orlage, dass die Stadt keine Versäumnis­se auf Seiten der Wohnungsba­ugesellsch­aft sehe. Diese hätte sich in einer vergangene­n Sitzung des Planungsau­sschusses zur Sache geäußert. Die Stadt sehe keinen Grund, die dort gemachten Aussagen zur täglichen Kontrolle und Reinigung der Müllplätze anzuzweife­ln. Peter Urban überzeugte das jedoch nicht überzeugt. Paragraf acht der Verordnung, der ein Bußgeld bei Ordnungswi­drigkeiten vorsieht, sei noch nie angewandt worden. Deshalb beantragte die SPD, den Satz „Wird zum wiederholt­en Mal ein solches Vergehen festgestel­lt, [...]wird umgehend zum Schutz der Bevölkerun­g gemäß § 8 Abs. 2 die entspreche­nde Maßnahme eingeleite­t“einzufügen. „Das Ziel muss doch sein, dass das aufhört“schimpfte Urban. Die Verwaltung fand die Änderung überflüssi­g und schlug dem Rat vor, sie abzulehnen. Auch Bernhard Osterwind (BmU) befürchtet­e, dieser Satz wäre eine Verschlech­terung gegenüber der bisherigen Regelung, da er Maßnehmen erst bei wiederholt­en Ordnungswi­drigkeiten vorsehe. Der Rat folgte der Verwaltung und lehnte den SPD-Antrag mehrheitli­ch ab – wie auch den Vorschlag, die Chip-Verriegelu­ng an den Mülltonnen (vorübergeh­end) abzuschaff­en.

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