Hauptschüler suchen eine Schule
In vielen Städten existieren keine Hauptschulen mehr. Auswärtige Schüler werden in anderen Städten oft abgelehnt.
KREIS METTMANN Auch im Kreis Mettmann haben viele kreisangehörige Städte ihre Hauptschulen geschlossen, oder sie befinden sich in der Auslaufphase. Schüler mit einer entsprechenden Empfehlung für die weiterführende Schule können zum Teil in kooperierenden Nachbarstädten, oder an Sekundar - und Gesamtschulen angemeldet werden. „Allerdings bieten nicht alle Städte im Kreis dieses Schulangebot an“, so Martina Köster-Flashar, Sprecherin für Bildungspolitik der Grünen im Kreistag und ergänzt „eine verpflichtende Aufnahme durch die Nachbarstädte gibt es nicht!“Sechs Mettmanner Schüler wurden beispielsweise von der Gesamtschule Heiligenhaus abgelehnt. Inzwischen häufen sich Berichte von Eltern, deren Kinder eine Hauptschul-Empfehlung erhalten müssten, denen aber von Seiten der Grundschulen stattdessen eine Prüfung auf Behinderung ab Klasse Fünf empfohlen wird, um eine wohnortnahe Aufnahme an den Förderzentren des Kreises zu er- möglichen. „Mit unserer Anfrage wollen wir sowohl die aktuelle Situation zum Schulplatzangebot im Kreisgebiet erfragen, sowie die Schulentwicklungsplanung der kreisangehörigen Städte für die nächsten Jahre“, begründet Köster-Flashar die Anfrage der Grünen im kommenden Kreisausschuss.
Eltern hatten sich bei der Stadt Mettmann gemeldet, weil ihre Kinder von Schulen in den Nachbarstädten, an denen sie ihre Töchter oder Söhne angemeldet hatten, eine Absage erhalten hatten. Sie forderten die Stadtverwaltung auf, sich dafür einzusetzen, dass ihr Kind an der gewünschten Schule angenommen wird. Dies betraf insbesondere Anmeldewünsche für die Gesamtschulen in Heiligenhaus und Haan.
Dazu erklärt Ute Piegeler, Fachbereichsleiterin für Bildung, Jugend und Soziales, dass es sehr bedauerlich sei, wenn eine Anmeldung an einer gewünschten Schule keine Berücksichtigung findet. „Allerdings“, so Piegeler, „hat die Stadt keinen Einfluss auf derartige Aufnahmeverfahren. Einen Anspruch auf einen Platz an der gewünschten Schulform in einer anderen Stadt gibt es nur eingeschränkt. Die Stadt Mettmann kann aber derartige Aufnahmewünsche an Schulen in Nachbarstädten nicht durchsetzen.“
Das Schulangebot bei den weiterführenden Schulen in Mettmann umfasst zwei Gymnasien und eine Realschule. Mangels Anmeldungen muss die Hauptschule geschlossen werden, die Schülerinnen und Schüler der letzten Klasse 10
Ute Piegeler verlassen im Sommer 2018 die Schule. In der Elternschaft und in den politischen Gremien ist seitdem immer wieder die Gründung einer Gesamtschule und die Schließung der Realschule diskutiert worden. Die Schulleitungen der drei weiterführenden Schulen in Mettmann haben sich ursprünglich gegen die Gründung einer Gesamtschule ausgesprochen und sich stattdessen für eine Erweiterung der Realschule um den Bildungsgang Hauptschule ab Klasse 7 (§ 132 c Schulgesetz NRW) aus. Doch das klappt so nicht.
Die Mettmanner Liberalen befürchten bei der Errichtung einer Gesamtschule in Mettmann die Preisgabe der bewährten Realschule und eines der beiden Gymnasien (nach den aktuellen Aufnahmezahlen wäre dies voraussichtlich das Konrad-Heresbach-Gymnasium). Die FDP-Fraktion befürwortet eine Erweiterung der Realschule um einen Hauptschulzweig entsprechend dem § 132 c des Schulgesetzes NRW. Allerdings hat die Bezirksregierung Vorbehalte , einen Hauptschulzweig an der Realschule einzuführen. Sie plädiert eher für einen Hauptschulverbund mit anderen Städten. Die FDP-Ratsfraktion hat sich an nach der Sitzung des Fachausschusses umgehend mit ihrer Landtagsfraktion in Verbindung gesetzt, um ausstehende Fragen hinsichtlich des Paragrafen 132 c Schulgesetz zu klären.
Auf Landesebene sollen die Beschränkungen des Paragrafen aufgehoben werden und die Einrichtung eines Hauptschulganges an einer Realschule deutlich erleichtert werden, so Klaus Müller, FDP-Ratsmitglied in Mettmann.
„Die Stadt Mettmann kann aber derartige Aufnahmewünsche an
Schulen in Nachbarstäd
ten nicht durchsetzen“
Fachbereichsleiterin