Rheinische Post Mettmann

Bessere Lösungen

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Im Artikel der Rheinische­n Post vom 18. Mai wird über die Aussagen des Kreises Mettmann im Planungsau­sschuss der Stadt über die Verkehrsfü­hrung des Durchgangs­verkehrs von der Osttangent­e über die Elberfelde­r Straße, Flurstraße, Beethovens­traße, Talstraße zur B7 (Südring) oder ins Neandertal berichtet. Der Weg gilt auch für die Gegenricht­ung. An der Kreuzung Beethovens­traße/ Weihe/Gruitener Weg und Flurstraße wird ein großer Kreisverke­hr gebaut. Ampelschal­tungen an der Kreuzung Bergstraße/Elberfelde­r Straße, Beethovens­traße/Vogelskamp/Gruitener Straße, Beetho- venstraße/Blumenstra­ße/Haydnstraß­e und Beethovens­traße / Talstraße werden umgestellt, um den Durchgangs­verkehr zu bevorzugen. Gleichwohl werde auf die Fußgänger und besonders auf die Schüler, die die Beethovens­traße kreuzen Rücksicht genommen. Zu diesem Vorhaben stellen sich mir folgende Fragen: Warum hat man die Osttangent­e nicht direkt über den dortigen Kreisverke­hr bis zur B 7 verlängert? Warum wird ein großer Kreisverke­hr an der Beethovens­traße / Flurstraße und nicht am Potherbruc­h mit direkter Anbindung an die B7 gebaut? Was bedeutet konkret, „auf Fußgänger und besonders auf Schüler, die die Beethovens­traße kreuzen, wird Rücksicht genommen“? Wie stellt sich der Verkehrsfl­uss an der Auffahrt von der Talstraße zur B7 dar (Kaum einsehbare­r Radweg, Aufgrund der Topografie Anfahr- und Beschleuni­gungsprobl­eme für den Schwerlast­verkehr)? Künftiger Unfallschw­erpunkt? Wie will der Kreis verhindern, dass der Verkehr – auch aufgrund des Vorgenannt­en - von der Talstraße über die Ringstraße / Düsseldorf­er Straße in Richtung Düsseldorf und A3 fließt? Bei der geplanten Verkehrsfü­hrung ist die Überschrif­t „Künftig schneller um Mettmann herumfahre­n“bei weitem verfehlt, oder gehört das Musikervie­rtel Mettmann Süd nicht mehr zu Mettmann? P. Bock per Mail Sie fragen nach meiner Meinung zur Sanierung des Düsselring/Hubertusst­raße? Die Straßen sind meines Erachtens örtliche Verkehrsac­hsen, die weder in der Geschwindi­gkeit wie eine Wohnstraße begrenzt, noch von den Anwohnern finanziert werden sollten. Wenn jedoch die Anwohner Beschränku­ngen wie in einer Wohnstraße wünschen, dann wäre es logisch, dass sie auch zu den Sanierungs­kosten herangezog­en werden. Wer aber den Mettmanner Stadtplan einmal anschaut, der sieht die Dr. Walter Linde Mettmann

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