Bessere Lösungen
Im Artikel der Rheinischen Post vom 18. Mai wird über die Aussagen des Kreises Mettmann im Planungsausschuss der Stadt über die Verkehrsführung des Durchgangsverkehrs von der Osttangente über die Elberfelder Straße, Flurstraße, Beethovenstraße, Talstraße zur B7 (Südring) oder ins Neandertal berichtet. Der Weg gilt auch für die Gegenrichtung. An der Kreuzung Beethovenstraße/ Weihe/Gruitener Weg und Flurstraße wird ein großer Kreisverkehr gebaut. Ampelschaltungen an der Kreuzung Bergstraße/Elberfelder Straße, Beethovenstraße/Vogelskamp/Gruitener Straße, Beetho- venstraße/Blumenstraße/Haydnstraße und Beethovenstraße / Talstraße werden umgestellt, um den Durchgangsverkehr zu bevorzugen. Gleichwohl werde auf die Fußgänger und besonders auf die Schüler, die die Beethovenstraße kreuzen Rücksicht genommen. Zu diesem Vorhaben stellen sich mir folgende Fragen: Warum hat man die Osttangente nicht direkt über den dortigen Kreisverkehr bis zur B 7 verlängert? Warum wird ein großer Kreisverkehr an der Beethovenstraße / Flurstraße und nicht am Potherbruch mit direkter Anbindung an die B7 gebaut? Was bedeutet konkret, „auf Fußgänger und besonders auf Schüler, die die Beethovenstraße kreuzen, wird Rücksicht genommen“? Wie stellt sich der Verkehrsfluss an der Auffahrt von der Talstraße zur B7 dar (Kaum einsehbarer Radweg, Aufgrund der Topografie Anfahr- und Beschleunigungsprobleme für den Schwerlastverkehr)? Künftiger Unfallschwerpunkt? Wie will der Kreis verhindern, dass der Verkehr – auch aufgrund des Vorgenannten - von der Talstraße über die Ringstraße / Düsseldorfer Straße in Richtung Düsseldorf und A3 fließt? Bei der geplanten Verkehrsführung ist die Überschrift „Künftig schneller um Mettmann herumfahren“bei weitem verfehlt, oder gehört das Musikerviertel Mettmann Süd nicht mehr zu Mettmann? P. Bock per Mail Sie fragen nach meiner Meinung zur Sanierung des Düsselring/Hubertusstraße? Die Straßen sind meines Erachtens örtliche Verkehrsachsen, die weder in der Geschwindigkeit wie eine Wohnstraße begrenzt, noch von den Anwohnern finanziert werden sollten. Wenn jedoch die Anwohner Beschränkungen wie in einer Wohnstraße wünschen, dann wäre es logisch, dass sie auch zu den Sanierungskosten herangezogen werden. Wer aber den Mettmanner Stadtplan einmal anschaut, der sieht die Dr. Walter Linde Mettmann