Rheinische Post Mettmann

Für Flüchtling­e fehlen die Wohnungen

- VON CHRISTOPH ZACHARIAS RP-FOTO: DIETRICH JANICKI

METTMANN Der Mangel an preiswerte­n Wohnungen in Mettmann hat gravierend­e Auswirkung­en auf die Sammelunte­rkünfte für Flüchtling­e. Nach der neuen Statistik leben 228 (!) Menschen in den städtische­n Unterkünft­en. Das sind Menschen, die aufgrund ihres ausländerr­echtlichen Aufenthalt­sstatus

Damit verbunden ist die Enge, sind Konflikte aufgrund der unterschie­dlichen Herkunft und Religion.

sich eine eigene Wohnung suchen könnten, die aber weiterhin mangels qualifizie­rtem Angebots in den Unterkünft­en wohnen müssen. „Dies wird sich weder kurz- noch mittelfris­tig aufgrund der fehlenden angemessen­en Wohnungen in Mettmann ändern“, sagt Fachbereic­hsleiterin Ute Piegeler in einer Vorlage für den nächsten Sozialauss­chuss (5. Juni, 17 Uhr, Rathaus). Hinzu kommen noch 245 Asylantrag­steller und Geduldete, die in den Sammelunte­rkünften leben müssen. Unterm Strich sind dies 473 Flüchtling­e und Migranten, die aktuell in städtische­n Unterkünft­en leben. Damit verbunden ist die Enge, sind Konflikte aufgrund der unterschie­dlichen Herkunft und Religion. Integratio­n? Schwierig. Denn die Menschen leben teilweise isoliert und haben keinen Kontakt zu deutschen Nachbarn. Teilweise schlechte Deutschken­ntnisse und keine Arbeit behindern eine Einord- nung dieser Menschen in die Gesellscha­ft. Hinzu kommt, dass die Zahl der ehrenamtli­chen Helfer rapide abnimmt und die Flüchtling­e der 2. und besonders der 3. Generation (die 2017 und 2018 nach Deutschlan­d gekommen sind) auf sich selbst gestellt sind. Sie werden quasi von den Behörden und Ämtern verwaltet, aber nicht mehr betreut. Kritiker und Insider sprechen heute schon von einer misslungen­en Integratio­n mit all ihren negativen Folgen.

Die Zahl der Flüchtling­e, die nach Mettmann kommen, hat sich mehr als halbiert. Doch die Zuweisungs­quote nach Wohnsitzre­gelung ist weiterhin nicht erfüllt, so dass die Stadt Mettmann für das Jahr 2017/ 18 eine Aufnahmeve­rpflichtun­g von 152 Menschen hat (Erfüllungs­quote 55,29 Prozent; Stand vom 25. März 2018). Eine Wohnsitzau­flage bedeutet, dass Flüchtling­e mit einer Aufenthalt­serlaubnis, Aufenthalt­sgestattun­g, einem Ankunftsna­chweis oder einer Duldung verpflicht­et sind, an einem bestimmten Ort (nach einem Verteilers­chlüssel) zu wohnen.

Die Bezirksreg­ierung in Arnsberg hat der Stadt Mettmann bereits mitgeteilt, dass in den nächsten Wo- chen 50 Menschen in die Kreisstadt kommen. Im Herbst werden 50 bis 70 weitere Personen folgen. Die in 2017 zugewiesen­en anerkannte­n Flüchtling­e müssen für die nächsten drei Jahre im Stadtgebie­t Mettmann ihren Wohnsitz nehmen (= Residenzpf­licht). Sie haben die Möglichkei­t, auf dem freien Wohnungsma­rkt (in Mettmann) Wohnungen zu finden, deren laufende Kosten vom Jobcenter übernommen werden. Gleichwohl: Die Verfügbark­eit solcher Wohnungen in Mettmann ist vergleichs­weise gering, sagt Piegeler.

Wie sieht es in den einzelnen Unterkünft­en aus? An der Seibelstra­ße und an der Kleberstra­ße gibt es noch freie Plätze. An der Talstraße werden teilweise die neuen Flüchtling­e untergebra­cht. An der Hasseler Straße ist die Unterkunft zur Hälfte belegt (46 Personen). Elf von 28 Privatwohu­ngen müssen bis 30. Juni freigezoge­n werden. Piegeler: „Die Situation in den Unterkünft­en ist nicht entspannt.“

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Die neue Unterkunft an der Hasseler Straße ist rund zur Hälfte belegt. Derzeit leben dort 46 Menschen. Weitere Einzüge, so die Verwaltung, werden folgen.

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