Rheinische Post Mettmann

Personal reicht für Grünpflege nicht aus

- VON CHRISTOPH ZACHARIAS

Die Zahl der Flächen und der Aufgaben ist immens gestiegen. Die Stadt Mettmann muss Fremdfirme­n beauftrage­n.

METTMANN Liegt’s am Wetter oder an der Personalno­t oder liegt’s an beiden Dingen? Jedenfalls fällt auf, dass zahlreiche öffentlich­e Grünfläche­n in der Kreisstadt dringend auf Vordermann gebracht werden müssen. So sieht die Fläche rund um den „Neandertal­er im Kreis“an der Talstraße eher wie ein Kartoffela­cker aus. Im vergangene­n Jahr hatten die Mitarbeite­r der Stadtverwa­ltung den Weg zur Skulptur mit Husarenknö­pfchen bepflanzt. Das war ein schönes buntes Bild. Wie die Stadtverwa­ltung jetzt auf Anfrage mitteilt, sei die Bepflanzun­g am

Christian Barra Neandertal­er noch nicht abschließe­nd geklärt, da derzeit noch ein Bepflanzun­gsplan für diesen Bereich erstellt werde und hierfür Rücksprach­e mit dem Künstler gehalten werden soll.

An der Ringstraße vor dem Königshof-Stift ist ein Teil der Randfläche ebenfalls in einem schlechten Zustand. Aber dies werde sich ändern, sagt Pressespre­cher Christian Barra. „Im gesamten Stadtgebie­t werden in Kürze Bepflanzun­gen vorgenomme­n. Viele Pflanzen sind bereits bestellt, geliefert und teilweise auch schon gepflanzt.“

Darüber hinaus würden Anfang Juni Blumenampe­ln aufgehängt und Blumensäul­en im Innenstadt­bereich aufgestell­t.

Pro Jahr werden in Mettmann ca. 5.000 bis 7.000 Euro für die reine Bepflanzun­g (ohne Personalau­fwand) ausgegeben.

Im vergangene­n Jahr lag der Betrag wegen der Tour de France rund 4.000 Euro höher. Insgesamt muss der Bauhof rund 800.000 m² (ohne Neubaugebi­ete) pflegen. Die Fläche der drei großen Parks (Goethepark, Combergpar­k und Stadtwald) beläuft sich auf rund 200.000 m².

Hinzu kommen die Friedhöfe Lindenheid­e und Goethestra­ße (Parkcharak­ter). Sie weisen rund 120.000 m² auf, der Friedhof Obschwarzb­ach rund 25.000 m². Und: Die mittlerwei­le insgesamt 84 Spielplätz­e sind ca. 95.000 m² groß.

Doch das ist nicht alles: Kleinfläch­en, Baumscheib­en, Pflanzkübe­l, Straßenbeg­leitgrün und Innenstadt­grün schlagen mit ca. 365.000 m² zu Buche, ebenfalls ohne Neubaugebi­ete. „Der Aufwand zur Pflege der Grünfläche­n ist unterschie­d- lich hoch, je nach Art der Grünfläche und je nach Witterung“, sagt Angelika Dünnwald, Leiterin des Bauhofs.

Derzeit müssen in Mettmann mindestens rund 221.000 m² Rasen intensiv gepflegt werden. Das bedeutet einen wünschensw­erten Mähturnus von maximal 14 Tagen. Es werden sowohl Großfläche­nmäher, Handrasenm­äher, Freischnei­der, Schlegelmä­her unterschie­dlicher Ausführung­en eingesetzt. Bei lediglich zwei Mähern ist die Mähgutaufn­ahme wirtschaft­lich möglich. Auch ein Multifunkt­ionsschlep­per (Holder) steht mit verschiede­nen Anbaugerät­en (Hecke, Schlegelmä­her, Wildkrautb­ürste), zur Verfügung und ist im Dauereinsa­tz. In der Rasenpfleg­e werden saisonal vier bis fünf Mitarbeite­r eingesetzt. Dünnwald: Diese Personalka­pazität sei bei schwierige­n Witterungs­bedingunge­n (Frühjahr, Wärme, Regen) aber nicht ausreichen­d. Eine Unterstütz­ung aus anderen Bereichen des Baubetrieb­shofes sei nicht möglich. In den anderen Bereichen inklusive Friedhöfe werden rund 24 bis 25 Mitarbeite­r einge-

„Viele Pflanzen sind bereits bestellt, geliefert und teilweise auch

schon gepflanzt“

setzt. Diese Zahl beinhaltet die Personalre­serve für Urlaub und Krankheits­ausfälle. Aber: „Das zur Verfügung stehende Personal ist insbesonde­re zu den starken Wachstumsp­erioden nicht ausreichen­d“, erklärt Dünnwald.

Externe Vergaben erfolgen insbesonde­re für Mäharbeite­n, so werden jährlich kurz vor den Sommerferi­en bis nach den Sommerferi­en alle Spielplätz­e vierzehntä­glich gemäht und das Mähgut aufgenomme­n, damit die Spielplätz­e zu den freien Zeiten der Kinder in einem guten Zustand sind. Die Leistung wird ausgeschri­eben und an den wirtschaft­lichsten Bieter vergeben. In Extremsitu­ationen – wie derzeit– erfolgt teilweise eine externe Einzelbeau­ftragung –je nach Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel.

Zu den Kosten kann aus Vertragsgr­ünden keine Auskunft gegeben werden.

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