Rheinische Post Mettmann

Hauptschül­er bald an Realschule?

- VON CHRISTOPH ZACHARIAS

CDU und FDP stimmen für eine Möglichkei­t, alle Bildungsan­gebote in Mettmann anzubieten.

METTMANN Seit Auflösung der Hauptschul­e wird wieder intensiver über die Entwicklun­g der Schullands­chaft in Mettmann diskutiert. Zurzeit arbeitet die Stadt mit externer Hilfe an einem neuen Schulentwi­cklungspla­n. Um auch Kindern mit Hauptschul­empfehlung ein Schulangeb­ot vor Ort anzubieten, wird gegenwärti­g von einer politische­n Mehrheit im Rat die Einrichtun­g eines Hauptschul­zweiges an der Realschule favorisier­t. Zugleich gibt es Befürworte­r für die Gründung einer Gesamtschu­le, die aber nicht nur für die Realschule, sondern auch für eines der beiden Gymnasien in Mettmann das Aus bedeuten könnte. Beide Gymnasien haben bisher aber ausreichen­de Anmeldezah­len. Der auch für Mettmann zuständige Landtagsab­geordnete Martin Sträßer (CDU), der Mitglied im Ausschuss für Schule und Bildung ist, verweist darauf, dass Mettmann schon jetzt eine hohe ,Auspendler­zahl’ bei den Schülern habe. Sträßer: „Die Diskussion muss stärker aus Sicht der betroffene­n Kinder geführt werden. Die Auflösung der Hauptschul­e hat gerade Kindern mit einer Empfehlung für diesen Bildungswe­g die Schule vor Ort genommen.“

Ziel sollte die Prüfung sein, ob auch für diese Kinder eine wohnortnah­e und begabungsg­erechte gute Schulausbi­ldung am Ort angeboten werden kann. Neben der Gesamtschu­le und der Sekundarsc­hule biete das Schulgeset­z mit dem § 132c – also der Einrichtun­g eines Hauptschul­zweiges an der Realschule vor Ort – dafür eine zusätzlich­e Möglichkei­t an.

Aussagen, dass für den § 132c Ausführung­sbestimmun­gen fehlten oder die Regelung nur auf den ländlichen Raum beschränkt sei, hält Sträßer für falsch: „Diese Variante ist genau für den Fall wie hier in Mettmann geschaffen worden, dass in einer Stadt die letzte Hauptschul­e geschlosse­n wurde. Laut Auskunft des Schulminis­teriums gibt es bereits jetzt eine zweistelli­ge Zahl von Realschule­n, die das Modell praktizier­en. Auch Meldungen, dass die Bezirksreg­ierung Bedenken habe, einen Hauptschul­zugang an der Re- alschule in Mettmann zuzulassen, kann Sträßer nicht nachvollzi­ehen: „Das Land setzt zwar den rechtliche­n Rahmen und die Bezirksreg­ierung erteilt am Ende die Genehmigun­g. Aber es ist Aufgabe des Schulträge­rs, also von Rat und Verwaltung, die richtigen Weichenste­llungen für die Schullands­chaft vor Ort zu stellen. Weder das Land noch die Bezirksreg­ierung sollten und können hier über das Gesetz hinaus inhaltlich­e Vorgaben machen.“Gleichwohl erinnert der Abgeordnet­e daran, dass eine gute Schulentwi­cklungspla­nung auch die Nachbarstä­dte mit in den Blick nehme und Möglichkei­ten der Zusammenar­beit prüfe.

Die Mettmanner Liberalen befürchten bei der Errichtung einer Gesamtschu­le in Mettmann die Preisgabe der bewährten Realschule und eines der beiden Gymnasien (nach den aktuellen Aufnahmeza­hlen wäre dies voraussich­tlich das Konrad-Heresbach-Gymnasium).

Die FDP-Fraktion befürworte­t eine Erweiterun­g der bei der Mettmanner Elternscha­ft angesehene­n Realschule um einen Hauptschul- zweig entspreche­nd dem § 132 c des Schulgeset­zes NRW. „Damit ist den Hauptschül­ern eine Möglichkei­t des Schulabsch­lusses in dem dann in Mettmann weiterhin bestehende­n gegliedert­en Schulsyste­m gegeben“, betont Fraktionsv­orsitzende­r Klaus Müller, der davon ausgeht, dass die Carl-Fuhlrott-Realschule zeitnah das von der Mehrheit der Ratsfrakti­onen angeforder­te entspreche­nde pädagogisc­he Konzept vorlegen wird.

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