Rheinische Post Mettmann

Müssen AirBnB-Vermieter sich registrier­en?

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Es ist nichts dagegen einzuwende­n, wenn Privatleut­e für kurze Zeiträume ihre Wohnungen untervermi­eten. In anderen Städten ist daraus aber längst ein blühender Markt für Ferienappa­rtements entstanden. Da werden massenhaft Wohnungen dauerhaft umgewandel­t, weil die Feriengäst­e ein deutlich besseres Geschäft verspreche­n als Menschen, die in der Stadt wohnen wollen. Auch in der Messe-, Event- und Kulturstad­t Düsseldorf droht eine ähnliche Entwicklun­g.

Selbst die FDP ist zu der Ansicht gelangt, dass der freie Markt an dieser Stelle nicht funktionie­rt – und das zurecht. Das wachsende Düsseldorf mit seinen explodiere­nden Mieten kann es sich nicht leisten, wenn zusätzlich Wohnungen in zentralen Lagen verschwind­en. Dazu kommt, dass der Wettbewerb unfair ist: Während Hotels streng kontrollie­rt werden, ist derzeit noch nicht einmal die Zahl der Ferienappa­rtements den Behörden bekannt.

Es ist daher gut, wenn die Diskussion jetzt weitergeht. Jubeln muss man über den Vorstoß noch nicht, dafür sind zu viele Fragen offen. Aber die Politik muss sich mit den Folgen der neuen Vermietung­swege über das Internet befassen – und notfalls auch Grenzen setzen. Ein Registrier­ungsportal kann ein guter Anfang sein. Diverse Parteien sind in Düsseldorf in Sorge um Wohnraum. Nicht unberechti­gt, angesichts der Wohnungsno­t und steigender Preise. Die vorübergeh­ende private Vermietung von Fremdenzim­mern – etwa über das Internetpo­rtal AirBnB – ist aber sicher kein Grund. Das mag in manchen touristisc­hen Hochburgen so sein, in Düsseldorf ist die Zahl der so dem Wohnraum vorübergeh­end nicht zur Verfügung stehenden Flächen zu vernachläs­sigen. Der Vorschlag eines Verbots von Zimmerverm­ietungen durch eine Zweckentfr­emdungssat­zung durch Grüne und SPD ist gescheiter­t, zu Recht. Ganz so drastisch ist der jetzige Vorstoß der FDP dagegen sicher nicht. Und dennoch ist er überflüssi­g. Artikel 14 des deutschen Grundgeset­zes garantiert das Eigentum. Was ich damit mache – so lange ich nicht gegen Gesetze verstoße oder Nachbarn drangsalie­re – bleibt das Recht dessen, der es mit seinem Geld erworben hat. Punkt. Das war mal liberale Politik. Düsseldorf­s Eigentümer haben sich immer etwas hinzuverdi­ent, in dem sie zu Messezeite­n Zimmer vermietete­n. Das ist die Freiheit des Eigentümer­s. Außerdem bringt AirBnB junges internatio­nales Publikum nach Düsseldorf – die beste Werbung für die Stadt.

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RP-FOTO: ANDREAS ENDERMANN Über das Online-Portal AirBnB lassen sich auch viele Wohnungen in Düsseldorf mieten. Der Politik bereitet das Sorge.

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