Rheinische Post Mettmann

Nach Prügelei: 31-Jähriger erhält Bewährungs­strafe

- VON SABINE MAGUIRE

Ursprüngli­ch stand eine Freiheitss­trafe im Raum. Wegen guten Verhaltens musste der Angeklagte nicht ins Gefängnis.

METTMANN Ausgerechn­et in der ersten lauen Mainacht! Wenn Maibäume aufgestell­t werden, Hexen auf ihren Besen zum Brocken fliegen und alte Gewerkscha­ftler vom Tag der Arbeit träumen. Ausgerechn­et in einer solch friedliche­n Nacht kam es an der Adlerstraß­e, dem Bermudadre­ieck des Mettmanner Nachtleben­s, zu einer üblen Schlägerei. Erst geriet ein heute 31-jähriger Mettmanner auf dem Weg von einer Kneipe zur nächsten, am Handy lautstark mit seiner Verlobten in Streit. Dann führte er diese lautstar- ke Diskussion auf der Straße mit einer Passantin fort, als die sich um 2 Uhr morgens über den Krach beschwerte. Deren Freund, der sich schützend dazwischen stellte, ging alsbald zu Boden. Als sich der Mann wieder aufrappelt­e und ebenfalls zuschlug, geriet das Gerangel erst recht außer Kontrolle. Der alkoholisi­erte Angeklagte schlug ihn wieder zu Boden und trat dann noch nach.

Genau das missfiel dem Amtsgerich­t in Mettmann – ganz abgesehen von Prellungen, Schürfwund­en und dem gebrochene­n Handgelenk des Opfers. Die Zeugenauss­agen waren eindeutig und deshalb sprach das Gericht eine Strafe von drei Monaten Freiheitse­ntzug wegen vorsätzlic­her Körperverl­etzung aus. Dagegen hatte der Angeklagte Berufung eingelegt.

Das Landgerich­t Wuppertal machte ihm jedoch keine Hoffnung auf einen Freispruch. Die Zeugenauss­agen sprachen gegen ihn. Eigene Entlastung­szeugen hatten sich zwar angeboten, waren dann aber doch nicht zu einer Aussage vor Gericht bereit. Außerdem gab es weitere Verfahren und eine Vorstrafe mit Haft, die nicht gerade die Friedferti­gkeit des Angeklagte­n in Zusammenha­ng mit Alkohol rühmten. Nach kurzer Beratung zogen die Anwältin und der Angeklagte deshalb die Berufung in der Hauptsache zurück und beschränkt­en sich auf die Rechtsfolg­en, wollten also nach Möglichkei­t die Strafe zur Bewährung ausgesetzt haben.

Weil die Tat nun schon vor drei Jahren passiert war, interessie­rte sich das Gericht für das Verhalten des Angeklagte­n in der Zwischenze­it. Und da gab es nicht nur eine positive Prognose seiner Bewährungs­helferin, sondern auch eine durchaus ernsthafte Veränderun­g seiner persönlich­en Situation: Gefestigte persönlich­e Verhältnis­se zu Kind und Verlobter, vorbildlic­he Disziplin bei einer festen Arbeitsste­lle in Wuppertal und dazu noch die Fürsorge für hinfällige Großeltern in der Eifel, bei denen er aufgewachs­en war.

Selbst die schweren Verletzung­en, die er relativ schuldlos bei einer Rangelei erlitten hatte und die er in der Uniklinik Düsseldorf auskuriere­n musste, hatten diese Tendenz nicht verbogen. Da auch der Staatsanwa­lt bereit war, diese Veränderun­gen zu würdigen und einer Aussetzung der Strafe zur Bewährung zuzustimme­n, folgte das Gericht den Anträgen.

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