Rheinische Post Mettmann

„Like“bei Facebook kostet Angeklagte­n 1500 Euro

- VON SABINE MAGUIRE

Wegen der „Beschimpfu­ng von Religionsg­emeinschaf­ten“wurde jetzt ein Mettmanner zu einer Geldstrafe verurteilt.

ERKRATH Es begann mit einem nachmittäg­lichen Ausflug ins Internet. Ein bisschen hier gucken und da klicken, mehr war da eigentlich nicht. Und dann noch eine kurze Stippvisit­e bei Facebook – eigentlich alles ziemlich unspektaku­lär. Wäre da nicht dieses nette kleine Bildchen auf der Timeline des Angeklagte­n gewesen – also auf die Berichte, die so nach und nach bei jedem Nutzer einlaufen. Ein Hund verrichtet­e dort sein Geschäft – nein, nicht irgendwo, sondern geradewegs auf die Kabaa. Wer jetzt nicht gleich weiß, was das genau ist: Die Kabaa ist das Gebäude im Innenhof der heiligen Moschee in Mekka. Und diese wiederum ist ein zentrales Heiligtum des Islam. Damit war´s aber noch nicht genug. „Ich sch... drauf“lautete der Schriftzug über dem Bildchen, das dem 42-jährigen Erkrather so sehr gefiel, dass er nicht lange überlegte und auf den gehobenen Daumen klickte. „Gefällt mir“oder auch „Like“– so nennt man eine solche zustimmend­e Aktion im sozialen Netzwerk. Nun also war die Verunglimp­fung in der Welt. Und das nicht in einer kleinen, eher privaten Community, sondern quasi überall. In der Anklagesch­rift liest sich die Sache so: Das Bild war für eine unbestimmt­e Anzahl von Mitglieder­n einsehbar. Offenbar auch für Polizeibea­mte, die sich mittels Internetre­cherche auf die Suche nach derartigen Verstößen machen. Beschimpfu­ng von Bekenntnis­sen, Religionsg­emeinschaf­ten und Weltanscha­uungsverei­nen: So jedenfalls lautete der Straftatbe­stand, der daraufhin polizeilic­h zur Anzeige gebracht wurde. Der so Angeklagte fiel in Anbetracht

Vorsitzend­er Richter der unvermutet­en Konsequenz­en seines „Likes“aus den sprichwört­lichen Wolken. Dass man keineswegs das Bild selbst hochgelade­n haben muss, sondern ein simples „gefällt mir“genügt, um sich strafbar zu machen: All das wusste der Mann nach eigenem Bekunden nicht.

Der unüberlegt­e Klick war schon im Frühjahr beim Mettmanner Amtsgerich­t zur Anklage gekommen und verhandelt worden. Bei Verkündung der Geldstrafe von 1500 Euro fiel der Hartz IV-Empfänger erneut aus allen Wolken: Sollte es wirklich nur Naivität gewesen sein, so hatte er die jetzt teuer zu bezahlen. Das wiederum wollte der Angeklagte mit einem Berufungs- verfahren vor dem Wuppertale­r Landgerich­t unbedingt verhindern – um dort zu hören, dass die Sache aussichtsl­os sei. Zehn Vorstrafen, wenn auch für andere Vergehen, sprachen aus Sicht des Berufungsr­ichters eine deutliche Sprache.

„Bei Facebook ist das nicht anders als mit einer Plakatwand“, ließ der Richter den Angeklagte­n noch wissen. Was man dort von sich gebe, sei bei entspreche­nden Einstellun­gen für alle sichtbar. Der Angeklagte bedauerte lautstark, seinen Zugang bei Facebook mit seinem Klarnamen eingericht­et zu haben. Mittlerwei­le sei der Account abgemeldet. Die Geldstrafe muss nun in Raten abgestotte­rt werden.

„Bei Facebook ist das nicht anders als mit einer Plakatwand“ Landgerich­t Wuppertal

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