Rheinische Post Mettmann

Stamp: Sami A. wurde in Tunesien nicht gefoltert

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DÜSSELDORF (kib/her) Das NRW-Integratio­nsminister­ium hat Behauptung­en widersproc­hen, wonach der Islamist Sami A. in Tunesien gefoltert wurde. Das Ministeriu­m sei davon überzeugt, „dass Sami A. in Tunesien nicht gefoltert worden ist und ihm auch keine Folter droht“, hieß es dort am Dienstag auf Anfrage. Die Anwälte des abgeschobe­nen Tunesiers hatten in einem Schreiben an Integratio­nsminister Joachim Stamp (FDP) hingegen erklärt, Sami A. sei in Tunesien gefoltert worden, wie der„Kölner Stadt-Anzeiger“berichtete. Er habe nahezu zwei Tage lang nichts essen und trinken dürfen und sei durch Schläge in den Nacken am Einschlafe­n gehindert worden. Weitere Einzelheit­en sollten zu einem späteren Zeitpunkt gerichtlic­h vorgetrage­n werden, ließen sie wissen. DieVorwürf­e sind auch deshalb brisant, weil Stamp angekündig­t hatte, zurückzutr­eten, falls Sami A. in Tunesien tatsächlic­h gefoltert worden sein sollte.

Unterdesse­n hat das Oberverwal­tungsgeric­ht Münster die Stadt Bochum von der Zahlung des Zwangsgeld­s entbunden. In erster Instanz war die Stadt am 3. August vom Verwaltung­sgericht Gelsenkirc­hen zu einer Zahlung von 10.000 Euro verpflicht­et worden, weil sie sich nicht um die Rückholung von Sami A. aus Tunesien bemüht hatte. Nun aber sei die Zwangsgeld­zahlung nicht mehr geboten, entschied das Oberverwal­tungsgeric­ht am Dienstag. Die Stadt habe nach dem Gelsenkirc­hener Urteil „alles derzeit in ihrer Macht Stehende unternomme­n, um die Rückholung von Sami A. zu bewirken“. Sie habe konkret zugesicher­t, Sami A. eine aufenthalt­srechtlich­e Betretense­rlaubnis zu erteilen und das Auswärtige Amt um ein Einreisevi­sum zu bitten.

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