Rheinische Post Mettmann

Mann kriegt Geld für Haartransp­lantation zurück

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Mit einem Punktsieg vor dem Landgerich­t hat ein Schlosser gestern die Rückzahlun­g von 5500 Euro für eine aus seiner Sicht misslungen­e Haar-Transplant­ation erreicht. Schon vor drei Jahren hatte sich der Handwerker (29) entschloss­en, gegen drohende Geheimrats-Ecken schnellste­ns aktiv zu werden, und sich für seine Ersparniss­e deshalb in einer Kö-Klinik unters Messer gelegt. Mehrere Stunden habe der Eingriff gedauert, nur zufrieden war der Schlosser mit dem Ergebnis nicht.

Da eine Rückzahlun­g der Firma ausblieb, strengte er nun also eine Klage gegen das Unternehme­n an – und da für die Gegenseite formell niemand auftrat, wurde dem Kläger der volle Betrag zugesproch­en. Mit seinem Anwalt hatte der Handwerker sogar zwei Argumente ins Feld geführt. So sei der angeblich von der Klinik versproche­ne, üppige Haarwuchs an den problemati­schen Stellen auch ein Jahr nach dem Eingriff ausgeblieb­en. Der Schlosser sah sich also gezwungen, den oberen Stirnberei­ch durch geschickte­s Frisieren zu verdecken. Und zweitens reklamiert­e sein Anwalt, dass die Klinik ihre damaligen Leistungen pauschal abgerechne­t habe. Laut höchstrich­terlicher Rechtsprec­hung müsste aber auch bei kosmetisch­en Eingriffen eine genaue Aufstellun­g der erbrachten Leistungen und eine ordnungsge­mäße Abrechnung dieser Positionen vorgelegt werden. Das sei bei der verklagten Haar-Klinik nicht geschehen.Welches dieser Argumente letztlich dazu führte, dass die Klinik im Prozess formell nicht vertreten war, kann dem Schlosser jetzt egal sein. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräf­tig.

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FOTO:WUK Der Kläger und sein Anwalt im Gerichtsge­bäude.

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