Matratze geriet in JVA Kleve in Brand
Ein Häftling liegt im künstlichen Koma. Rauchmelder gibt es in den Zellen nicht.
KLEVE (cat/kess) Bei dem Brand in einer Gefängniszelle der Justizvollzugsanstalt Kleve hat der Häftling, in dessen Zelle das Feuer ausbrach, schwere Verbrennungen erlitten. Der Brand ging ersten Ermittlungen zufolge von einer Matratze in der Zelle des 26-Jährigen aus. Er durfte darin rauchen. Ob er den Brand absichtlich gelegt oder möglicherweise mit einer brennenden Zigarette eingeschlafen ist, steht bisher nicht fest. Der Mann liegt in einer Duisburger Spezialklinik im künstlichen Koma. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Am Montagabend hatten Insassen aus den Nachbarzellen die JVA-Beamten durch Rufe und Tritte gegen die Tür auf den Brand aufmerksam gemacht. Weil die übrigen Gefangenen in ihren Zellen eingeschlossen waren, machte die JVA-Leitung Durchsagen, um sie zu beruhigen. Mit Feuerlöschern brachten die JVA-Mitarbeiter den Brand unter Kontrolle. Dabei verletzten sich acht von ihnen, vier davon so schwer, dass sie mit Rauchgasvergiftungen ins Krankenhaus kamen.
Der 26-Jährige saß laut JVA-Leiter Udo Gansweidt eine Ersatzfrei- heitsstrafe von 50 Tagen ab. Zum Zeitpunkt des Brands war die JVA mit 232 Gefangenen nahezu voll belegt. Rauchmelder gibt es laut Gansweidt nur auf den Fluren, nicht aber in den Zellen.
Dem Sprecher der Landesvollzugsdirektion NRW, Marcus Strunk, zufolge ist das ganz normal. „In Einzelhafträumen werden keine Rauchmelder angebracht“, sagte Strunk auf Anfrage. „Die meisten Gefangenen sind Raucher, die Fehlalarmgefahr wäre sehr groß.“
Zudem gebe es in NRW keine für alle Justizvollzugsanstalten einheit- lichen Brandschutzkonzepte. Stattdessen werde vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW als Eigentümer für jede JVA ein eigenes Konzept mit der örtlichen Bauaufsicht und Feuerwehr erarbeitet, sagt Strunk: „Die bauliche und organisatorische Sicherheit ist immer anstaltsspezifisch.“Das betreffe auch die Rauchmelder. In Gemeinschaftsräumen wie Teeküchen oder Fernsehzimmern von Anstalten des offenen Vollzugs könnten daher durchaus Rauchmelder angebracht sein, in Einzelhafträumen sei das aber nicht üblich.