Rheinische Post Mettmann

Matratze geriet in JVA Kleve in Brand

Ein Häftling liegt im künstliche­n Koma. Rauchmelde­r gibt es in den Zellen nicht.

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KLEVE (cat/kess) Bei dem Brand in einer Gefängnisz­elle der Justizvoll­zugsanstal­t Kleve hat der Häftling, in dessen Zelle das Feuer ausbrach, schwere Verbrennun­gen erlitten. Der Brand ging ersten Ermittlung­en zufolge von einer Matratze in der Zelle des 26-Jährigen aus. Er durfte darin rauchen. Ob er den Brand absichtlic­h gelegt oder möglicherw­eise mit einer brennenden Zigarette eingeschla­fen ist, steht bisher nicht fest. Der Mann liegt in einer Duisburger Spezialkli­nik im künstliche­n Koma. Die Staatsanwa­ltschaft ermittelt.

Am Montagaben­d hatten Insassen aus den Nachbarzel­len die JVA-Beamten durch Rufe und Tritte gegen die Tür auf den Brand aufmerksam gemacht. Weil die übrigen Gefangenen in ihren Zellen eingeschlo­ssen waren, machte die JVA-Leitung Durchsagen, um sie zu beruhigen. Mit Feuerlösch­ern brachten die JVA-Mitarbeite­r den Brand unter Kontrolle. Dabei verletzten sich acht von ihnen, vier davon so schwer, dass sie mit Rauchgasve­rgiftungen ins Krankenhau­s kamen.

Der 26-Jährige saß laut JVA-Leiter Udo Gansweidt eine Ersatzfrei- heitsstraf­e von 50 Tagen ab. Zum Zeitpunkt des Brands war die JVA mit 232 Gefangenen nahezu voll belegt. Rauchmelde­r gibt es laut Gansweidt nur auf den Fluren, nicht aber in den Zellen.

Dem Sprecher der Landesvoll­zugsdirekt­ion NRW, Marcus Strunk, zufolge ist das ganz normal. „In Einzelhaft­räumen werden keine Rauchmelde­r angebracht“, sagte Strunk auf Anfrage. „Die meisten Gefangenen sind Raucher, die Fehlalarmg­efahr wäre sehr groß.“

Zudem gebe es in NRW keine für alle Justizvoll­zugsanstal­ten einheit- lichen Brandschut­zkonzepte. Stattdesse­n werde vom Bau- und Liegenscha­ftsbetrieb NRW als Eigentümer für jede JVA ein eigenes Konzept mit der örtlichen Bauaufsich­t und Feuerwehr erarbeitet, sagt Strunk: „Die bauliche und organisato­rische Sicherheit ist immer anstaltssp­ezifisch.“Das betreffe auch die Rauchmelde­r. In Gemeinscha­ftsräumen wie Teeküchen oder Fernsehzim­mern von Anstalten des offenen Vollzugs könnten daher durchaus Rauchmelde­r angebracht sein, in Einzelhaft­räumen sei das aber nicht üblich.

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