Erstmals Waffenverbot im Hauptbahnhof
An diesem Wochenende (21. - 23. September) sind im Hauptbahnhof Düsseldorf erstmalsWaffen und andere gefährliche Werkzeuge verboten. Bei einem Verstoß drohen Geldstrafen, gab die Bundespolizei bekannt. DasVerbot gilt in bestimmten Zeiträumen, und zwar am Freitag von 18 bis Samstag 9 Uhr und dann noch einmal von Samstag 18 bis Sonntag 9 Uhr. Ähnliche Aktionen hatte die Bundespolizei in NRW zuvor bereits in den Hauptbahnhöfen in Köln und Dortmund durchgeführt.
Der Geltungsbereich umfasst den Gebäudekomplex des Hauptbahnhofs inklusive der Gleisanlagen. Ausgenommen davon ist lediglich die U-Bahnstation. Nicht betroffen von demVerbot sind unter anderem Polizisten, Zöllner, Bundeswehrangehörige, der städtische Ordnungsdienst oder Mitarbeiter von Geld- und Werttransporten. Auch in Gastronomie-Unternehmen Be- schäftigte dürfen natürlich weiter Messer nutzen. Fahrgästen der Bahn ist es gestattet, Waffen und Messer zu transportieren, wenn sich diese in einem entsprechend gesicherten Behälter befinden. Ferner ist es Handwerkern im Bereich des Bahnhofsgebäudes erlaubt, Messer mit sich zu führen, wenn sie diese für ihren konkreten Auftrag benötigen.
Laut der Verfügung ist während der genannten Zeiträume im Bahnhof jeder Gegenstand verboten,„der durch menschliche Kraft gegen einen Körper in Bewegung gesetzt werden kann, um ihn zu verletzen.“Dabei handelt es sich etwa um Messer jeglicher Art sowie Baseballschläger oder Beile. Ausgenommen sind erlaubte Tierabwehrsprays.
Überwacht wird das Verbot von Beamten der Bundespolizei. Bei Verstößen droht ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Ferner können Platzverweise ausgesprochen werden. Die Bahn kann darüber hinaus ein Hausverbot und einen Beförderungsausschluss verhängen.