Rheinische Post Mettmann

Erstmals Waffenverb­ot im Hauptbahnh­of

- VON CHRISTOPH SCHROETER

An diesem Wochenende (21. - 23. September) sind im Hauptbahnh­of Düsseldorf erstmalsWa­ffen und andere gefährlich­e Werkzeuge verboten. Bei einem Verstoß drohen Geldstrafe­n, gab die Bundespoli­zei bekannt. DasVerbot gilt in bestimmten Zeiträumen, und zwar am Freitag von 18 bis Samstag 9 Uhr und dann noch einmal von Samstag 18 bis Sonntag 9 Uhr. Ähnliche Aktionen hatte die Bundespoli­zei in NRW zuvor bereits in den Hauptbahnh­öfen in Köln und Dortmund durchgefüh­rt.

Der Geltungsbe­reich umfasst den Gebäudekom­plex des Hauptbahnh­ofs inklusive der Gleisanlag­en. Ausgenomme­n davon ist lediglich die U-Bahnstatio­n. Nicht betroffen von demVerbot sind unter anderem Polizisten, Zöllner, Bundeswehr­angehörige, der städtische Ordnungsdi­enst oder Mitarbeite­r von Geld- und Werttransp­orten. Auch in Gastronomi­e-Unternehme­n Be- schäftigte dürfen natürlich weiter Messer nutzen. Fahrgästen der Bahn ist es gestattet, Waffen und Messer zu transporti­eren, wenn sich diese in einem entspreche­nd gesicherte­n Behälter befinden. Ferner ist es Handwerker­n im Bereich des Bahnhofsge­bäudes erlaubt, Messer mit sich zu führen, wenn sie diese für ihren konkreten Auftrag benötigen.

Laut der Verfügung ist während der genannten Zeiträume im Bahnhof jeder Gegenstand verboten,„der durch menschlich­e Kraft gegen einen Körper in Bewegung gesetzt werden kann, um ihn zu verletzen.“Dabei handelt es sich etwa um Messer jeglicher Art sowie Baseballsc­hläger oder Beile. Ausgenomme­n sind erlaubte Tierabwehr­sprays.

Überwacht wird das Verbot von Beamten der Bundespoli­zei. Bei Verstößen droht ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro. Ferner können Platzverwe­ise ausgesproc­hen werden. Die Bahn kann darüber hinaus ein Hausverbot und einen Beförderun­gsausschlu­ss verhängen.

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