Warnbake auf Straße geworfen – sieben Jahre Haft
Das Landgericht wertete die Tat eines 31-Jährigen am Kö-Bogen-Tunnel als „heimtückischen Mordversuch“.
Für sieben Jahre muss ein 31-jähriger Nigerianer wegen Mordversuchs hinter Gitter. Mit diesem Urteil schloss das Landgericht jetzt den Prozess ab, bei dem es um eine Warnbake ging, die an einem Aprilabend von der Einfahrt zum Kö-Bogen-Tunnel hinab auf die Fahrbahn geworfen worden war. Der Angeklagte hatte jede Schuld daran be- stritten.
Formell, so die Richter, sei ein Wurf mit einer Plastikwarnbake auch nicht als versuchte Tötung zu werten. Aber erstens war die Kammer sicher, dass der Angeklagte damals der Täter war. Zudem habe er, um Frust abzubauen, „einen möglichst großen Schaden anrichten“wollen – also einen Unglücksfall herbeiführen, der auch Menschenleben kosten könnte. „Entscheidend war die Vorstellung des Angeklagten“, hieß es in dem Urteil. Die Richter gingen daher von einem heimtückischen Mordversuch aus.
Auf das erstbeste Fahrzeug, das an jenem Abend gerade in den Kö-Bogen-Tunnel einfuhr, habe der Angeklagte erst die Warnbake geworfen, anschließend dann auch noch den mehr als 30 Kilo schweren Standfuß. Die Bake traf einen zufällig vorbeifahrenden Skoda an der Front- scheibe auf der Beifahrerseite. Der 47-jährige Fahrer und seine 80-jährige Mutter auf dem Beifahrersitz kamen unverletzt mit dem Schrecken davon. Der Fahrer hatte den Baken-Werfer mit seinem beschädigten Auto aber direkt verfolgt, die Polizei per Handy auf die Fluchtspur des Angeklagten geleitet.
Der seit 22 Jahren in Deutschland lebende Mann aus Nigeria gab an, er sei nur wegen seiner Hautfarbe festgenommen worden, habe aber nichts getan. Das hat die Richter jedoch nicht überzeugt. Aus Frust über seine gesamte Lebenssituation, so das Urteil, habe er nur zwei Tage nach einer Entlassung aus der Untersuchungshaft in einer anderen Sache die Bake in den Tunnel geworfen. Das werteten die Richter als „massiv gefährdende Handlung“. Der Staatsanwalt hatte sogar acht Jahre Gefängnis gefordert.