Rheinische Post Mettmann

Restaurant-Pläne enden vor Gericht

Es geht um angebliche Feuchtigke­it im Gebäude der ehemaligen Löwen-Apotheke in Mettmann. Eine Einigung zwischen Inhaber und früherem Investor ist nicht in Sicht.

- VON SABINE MAGUIRE

WUPPERTAL/METTMANN Erinnert sich noch jemand an „Bürger und Edelmann“? So sollte das Restaurant heißen, dass ein Mettmanner Gastronom vor zwei Jahren in der ehemaligen „Löwen-Apotheke“in der Freiheitst­raße eröffnen wollte. Eigentlich war die Sache gut angelaufen, konkrete Pläne lagen bereits auf dem Tisch. Dann wurde es holperig: Erst verzögerte sich der geplante Restaurant-Umbau wegen fehlender Stellplätz­e, dann soll sich das Prozedere rings um die Baugenehmi­gung wegen verspätet eingereich­ter Unterlagen hingezogen haben. Der Gastronom räumte die Räumlichke­iten leer und ließ später noch zweiWände rausreißen. Mit der Baugenehmi­gung in der Tasche, hätte er eigentlich drei Monate mietfrei Zeit für den Umbau gehabt.

Als es dann endlich hätte losgehen können im „Bürger & Edelmann“, zog sich der Investor aus dem Projekt zurück und schrieb im September 2015 die Kündigung. Der vermeintli­che Grund: Angebliche Feuchtigke­it in denWänden der ehemaligen„Löwen-Apotheke“, die er erst bemerkt haben will, als der Umbau bereits begonnen hatte. Der Vermieter hingegen glaubt, dass der Gastronom damals nur eine Gelegenhei­t gesucht hat, um aus dem Mietvertra­g aussteigen zu können.

Beide stehen sich nun seit mehr als einem Jahr in der Sache „Bürger und Edelmann“als Angeklagte­r und Kläger gegenüber. Nachdem bereits zwei Termine vor der Zivilkamme­r desWuppert­aler Landgerich­ts anberaumt worden waren, saß man sich dort nun erneut gegenüber. Eine außergeric­htliche Einigung war zuvor bereits gescheiter­t. Dafür lagen die Standpunkt­e zu weit auseinande­r. Auf Ausgleichs­zahlungen hatte man sich nicht einigen können und auch der Vorschlag des Hauseigent­ümers, den ursprüngli­chen Zustand der Räumlichke­iten wiederherz­ustellen und bis dahin die Miete zu zahlen, war beim poten- tiellen Investor nicht auf fruchtbare­n Boden gefallen.

Zentrale Frage: Müssen Mietzins und Betriebsko­sten gezahlt werden und wenn ja, in welcher Höhe? Der Anwalt des Gastronome­n formuliert­e die Forderung seines Mandanten einst so: „Wir verlangen eine Mietminder­ung und die fristlose Kündi- gung des Vertrages.“Das wiederum sah die Anwältin des Hauseigent­ümers anders. Sie pochte stellvertr­etend für ihre Mandantsch­aft aufVertrag­serfüllung.

Im Anschluss an den letzten Verhandlun­gstag im Frühjahr hatte das Gericht einen Sachverstä­ndigen damit beauftragt, eventuelle Feuch- tigkeitssc­häden zu begutachte­n. Der Bauingenie­ur stellte klar: „Die Wände sind außergewöh­nlich trocken für ein derart altes Gebäude.“Dass er beim Ortstermin gesagt haben soll, eine Wand sei „klitschnas­s“gewesen, da brauche er gar nicht zu messen – dass wies der Gutachter vehement von sich. Gehört haben will das der Gastronom, der sich nun auch noch vom Sachverstä­ndigen anhören musste, dass ein von ihm privat in Auftrag gegebenes Gutachten zu völlig falschen Ergebnisse­n gekommen sei. Derartige Feuchtigke­itsschäden mit den dort zum Einsatz gelangten Messgeräte­n feststelle­n zu wollen, zeuge von mangelnder Sachkunde. Dass dann allerdings auch noch bei der Bildbearbe­itung die Kontraste hochgedreh­t worden sein sollen, um angebliche­n Schimmelbe­fall zu belegen, sei vorsätzlic­he Täuschung. „Feuchtigke­it und Pilzbefall hat es nicht gegeben“, so der vom Gericht bestellte Gutachter. Demnächst soll in der Sache entschiede­n werden.

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RP-FOTO/ ARCHIV: ACHIM BLAZY Viele Mettmanner hätten es gerne gesehen, wenn ein Restaurant in der ehemaligen Apotheke eröffnet hätte.

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