Restaurant-Pläne enden vor Gericht
Es geht um angebliche Feuchtigkeit im Gebäude der ehemaligen Löwen-Apotheke in Mettmann. Eine Einigung zwischen Inhaber und früherem Investor ist nicht in Sicht.
WUPPERTAL/METTMANN Erinnert sich noch jemand an „Bürger und Edelmann“? So sollte das Restaurant heißen, dass ein Mettmanner Gastronom vor zwei Jahren in der ehemaligen „Löwen-Apotheke“in der Freiheitstraße eröffnen wollte. Eigentlich war die Sache gut angelaufen, konkrete Pläne lagen bereits auf dem Tisch. Dann wurde es holperig: Erst verzögerte sich der geplante Restaurant-Umbau wegen fehlender Stellplätze, dann soll sich das Prozedere rings um die Baugenehmigung wegen verspätet eingereichter Unterlagen hingezogen haben. Der Gastronom räumte die Räumlichkeiten leer und ließ später noch zweiWände rausreißen. Mit der Baugenehmigung in der Tasche, hätte er eigentlich drei Monate mietfrei Zeit für den Umbau gehabt.
Als es dann endlich hätte losgehen können im „Bürger & Edelmann“, zog sich der Investor aus dem Projekt zurück und schrieb im September 2015 die Kündigung. Der vermeintliche Grund: Angebliche Feuchtigkeit in denWänden der ehemaligen„Löwen-Apotheke“, die er erst bemerkt haben will, als der Umbau bereits begonnen hatte. Der Vermieter hingegen glaubt, dass der Gastronom damals nur eine Gelegenheit gesucht hat, um aus dem Mietvertrag aussteigen zu können.
Beide stehen sich nun seit mehr als einem Jahr in der Sache „Bürger und Edelmann“als Angeklagter und Kläger gegenüber. Nachdem bereits zwei Termine vor der Zivilkammer desWuppertaler Landgerichts anberaumt worden waren, saß man sich dort nun erneut gegenüber. Eine außergerichtliche Einigung war zuvor bereits gescheitert. Dafür lagen die Standpunkte zu weit auseinander. Auf Ausgleichszahlungen hatte man sich nicht einigen können und auch der Vorschlag des Hauseigentümers, den ursprünglichen Zustand der Räumlichkeiten wiederherzustellen und bis dahin die Miete zu zahlen, war beim poten- tiellen Investor nicht auf fruchtbaren Boden gefallen.
Zentrale Frage: Müssen Mietzins und Betriebskosten gezahlt werden und wenn ja, in welcher Höhe? Der Anwalt des Gastronomen formulierte die Forderung seines Mandanten einst so: „Wir verlangen eine Mietminderung und die fristlose Kündi- gung des Vertrages.“Das wiederum sah die Anwältin des Hauseigentümers anders. Sie pochte stellvertretend für ihre Mandantschaft aufVertragserfüllung.
Im Anschluss an den letzten Verhandlungstag im Frühjahr hatte das Gericht einen Sachverständigen damit beauftragt, eventuelle Feuch- tigkeitsschäden zu begutachten. Der Bauingenieur stellte klar: „Die Wände sind außergewöhnlich trocken für ein derart altes Gebäude.“Dass er beim Ortstermin gesagt haben soll, eine Wand sei „klitschnass“gewesen, da brauche er gar nicht zu messen – dass wies der Gutachter vehement von sich. Gehört haben will das der Gastronom, der sich nun auch noch vom Sachverständigen anhören musste, dass ein von ihm privat in Auftrag gegebenes Gutachten zu völlig falschen Ergebnissen gekommen sei. Derartige Feuchtigkeitsschäden mit den dort zum Einsatz gelangten Messgeräten feststellen zu wollen, zeuge von mangelnder Sachkunde. Dass dann allerdings auch noch bei der Bildbearbeitung die Kontraste hochgedreht worden sein sollen, um angeblichen Schimmelbefall zu belegen, sei vorsätzliche Täuschung. „Feuchtigkeit und Pilzbefall hat es nicht gegeben“, so der vom Gericht bestellte Gutachter. Demnächst soll in der Sache entschieden werden.