Gewerkschaft NGG kritisiert Teilzeitgesetz
Die Rechnung für den Kreis Mettmann: 41 Prozent profitieren nicht von den neuen Regelungen.
KREISMETTMANN (RP) Mal etwas weniger arbeiten, um Zeit für Kinder, Angehörige oder auch sich selbst zu haben – danach aber wieder voll in den Beruf einsteigen: Für Tausende Beschäftigte im Kreis Mettmann soll das ab 2019 per Gesetz möglich sein. Tatsächlich dürften jedoch 88.200 Arbeitnehmer im Kreis nicht vom sogenannten Rückkehrrecht in Vollzeit profitieren – weil ihr Betrieb weniger als 45 Mitarbeiter hat. „Das sind 41 Prozent aller Beschäftigten, an denen das Gesetz komplett vorbeigeht“, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Düs- seldorf-Wuppertal.
Die NGG beruft sich dabei auf aktuelle Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Ein Großteil der Beschäftigten in Bäckereien und Metzgereien dürfte danach nichts von der geplanten Brückenteilzeit haben. Im Gastgewerbe wären laut Statistik im Kreis Mettmann sogar 75 Prozent des Personals vom Gesetz ausgenommen. Auf die Untergrenze von 45 Beschäftigten hatte sich die Große Koalition verständigt. Die Unionsparteien setzten sich in diesem Punkt gegen die SPD durch. Das Gesetz soll noch im Oktober den Bundestag passie- ren. „In den vielen Kleinbetrieben im Handwerk und in der Gastronomie ist die Teilzeit-Novelle damit reine Makulatur“, sagt NGG-Geschäftsführerin Zayde Torun. Sie ruft die heimischen Bundestagsabgeordneten dazu auf, sich in Berlin für Änderungen am Gesetz stark zu machen. „Die Einschränkung für kleine Betriebe muss wegfallen“, so Torun. Denn die Idee der Reform gehe in die richtige Richtung: „Tausende wünschen sich mehr Souveränität bei der Arbeitszeit.“
Hinzu kommt: Rund 71.100 Beschäftigte im Kreis Mettmann ar- beiten bereits jetzt in Teilzeit. Nach Angaben der Arbeitsagentur ist ihre Zahl in den letzten zehn Jahren um 20 Prozent gestiegen. „Diesen Menschen bringt das Gesetz auch keine Verbesserungen“, bemängelt Torun. Denn einen Anspruch auf eine Vollzeit-Stelle habe nur, wer vorher schon einmal in Vollzeit gearbeitet hat. Das sei aber in vielen Branchen die Ausnahme.
So liegt die Teilzeitquote hier laut Statistik bei 33 Prozent. In Hotels, Pensionen und Restaurants ist der Anteil mit 68 Prozent besonders hoch.