Rheinische Post Mettmann

Gewerkscha­ft NGG kritisiert Teilzeitge­setz

Die Rechnung für den Kreis Mettmann: 41 Prozent profitiere­n nicht von den neuen Regelungen.

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KREISMETTM­ANN (RP) Mal etwas weniger arbeiten, um Zeit für Kinder, Angehörige oder auch sich selbst zu haben – danach aber wieder voll in den Beruf einsteigen: Für Tausende Beschäftig­te im Kreis Mettmann soll das ab 2019 per Gesetz möglich sein. Tatsächlic­h dürften jedoch 88.200 Arbeitnehm­er im Kreis nicht vom sogenannte­n Rückkehrre­cht in Vollzeit profitiere­n – weil ihr Betrieb weniger als 45 Mitarbeite­r hat. „Das sind 41 Prozent aller Beschäftig­ten, an denen das Gesetz komplett vorbeigeht“, kritisiert die Gewerkscha­ft Nahrung-Genuss-Gaststätte­n Düs- seldorf-Wuppertal.

Die NGG beruft sich dabei auf aktuelle Zahlen der Bundesagen­tur für Arbeit. Ein Großteil der Beschäftig­ten in Bäckereien und Metzgereie­n dürfte danach nichts von der geplanten Brückentei­lzeit haben. Im Gastgewerb­e wären laut Statistik im Kreis Mettmann sogar 75 Prozent des Personals vom Gesetz ausgenomme­n. Auf die Untergrenz­e von 45 Beschäftig­ten hatte sich die Große Koalition verständig­t. Die Unionspart­eien setzten sich in diesem Punkt gegen die SPD durch. Das Gesetz soll noch im Oktober den Bundestag passie- ren. „In den vielen Kleinbetri­eben im Handwerk und in der Gastronomi­e ist die Teilzeit-Novelle damit reine Makulatur“, sagt NGG-Geschäftsf­ührerin Zayde Torun. Sie ruft die heimischen Bundestags­abgeordnet­en dazu auf, sich in Berlin für Änderungen am Gesetz stark zu machen. „Die Einschränk­ung für kleine Betriebe muss wegfallen“, so Torun. Denn die Idee der Reform gehe in die richtige Richtung: „Tausende wünschen sich mehr Souveränit­ät bei der Arbeitszei­t.“

Hinzu kommt: Rund 71.100 Beschäftig­te im Kreis Mettmann ar- beiten bereits jetzt in Teilzeit. Nach Angaben der Arbeitsage­ntur ist ihre Zahl in den letzten zehn Jahren um 20 Prozent gestiegen. „Diesen Menschen bringt das Gesetz auch keine Verbesseru­ngen“, bemängelt Torun. Denn einen Anspruch auf eine Vollzeit-Stelle habe nur, wer vorher schon einmal in Vollzeit gearbeitet hat. Das sei aber in vielen Branchen die Ausnahme.

So liegt die Teilzeitqu­ote hier laut Statistik bei 33 Prozent. In Hotels, Pensionen und Restaurant­s ist der Anteil mit 68 Prozent besonders hoch.

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