Rheinische Post Mettmann

Grüne: Ferkel-Kastration ohne Betäubung verfassung­swidrig

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BERLIN (kd) Die Grünen halten die von der großen Koalition geplante Fristverlä­ngerung der betäubungs­losen Kastration von Ferkeln um zwei Jahre für verfassung­swidrig und stützen sich dabei auf den Mannheimer Strafrecht­ler Jens Bülte. Der Agrarexper­te der Grünen im Bundestag, Friedrich Ostendorff, sagte unserer Redaktion, Landwirtsc­haftsminis­terin Julia Klöckner (CDU) müsse aus ihrer „Duckhaltun­g“kommen und die geltende Gesetzesla­ge anerkennen.

Bülte sagte:„Die Bundesregi­erung muss es bei dem bestehende­n Verbot ab 1. Januar 2019 belassen, da der im Grundgeset­z verankerte Tierschutz anders nicht gewährleis­tet wird.“Schon nach einem Bericht der Bundesregi­erung von 2016 stünden ausreichen­de Alternativ­en zur Verfügung, Ferkel nicht ganz ohne Betäubung zu kastrieren.

Der Gesetzgebe­r hatte der Landwirtsc­haft fünf Jahre Zeit gewährt, sich auf die Kastration der Ferkel mit Betäubung vorzuberei­ten. Bülte sagte, im ursprüngli­chen Regierungs­entwurf von 2012 sei das Verbot für 2017 vorgesehen gewesen. Die Frist sei mit dem Hinweis bis 2019 verlängert worden, dass Tierschutz stets im Einklang mit Wirtschaft­lichkeit stehen müsse.„Wenn man sich auf einen Zeitrahmen geeinigt hat, muss daran festgehalt­en werden, wenn es keine signifikan­ten Änderungen gibt. Und es sind keine Gründe ersichtlic­h, von der Vereinbaru­ng abzuweiche­n“, sagte der Verfassung­srechtler. Der Gesetzgebe­r habe eine Schutzpfli­cht gegenüber jedem einzelnen Tier.

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