Rheinische Post Mettmann

Skandal in Bottrop: Apotheken werden strenger überwacht

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DÜSSELDORF (epd) Apotheken in Nordrhein-Westfalen werden künftig stärker überwacht. Damit würden Konsequenz­en aus dem Bottroper Apothekers­kandal gezogen, erklärte Gesundheit­sminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch. Unter anderem sind unangemeld­ete Personal- und Medikament­enkontroll­en sowie regelmäßig­e vollständi­ge Apothekenr­evisionen vorgesehen. Das Konzept werde in Kürze für die Kreise und kreisfreie­n Städte, die für die Apothekenü­berwachung zuständig sind, verbindlic­h in Kraft gesetzt.

Hintergrun­d ist der Fall eines Apothekers aus Bottrop, der rund fünf Jahre lang zahlreiche­n Patienten minderwert­ige oder unwirksame Krebsmedik­amente verkauft haben soll. Laumann stellte das Konzept am Mittwoch bei einem Treffen mit Betroffene­n vor, bei dem er auch eine Studie über die Auswirkung­en des Skandals ankündigte.

Künftig wird nach Ministeriu­msangaben einmal pro Jahr in allen Apotheken unangemeld­et überprüft, ob ausreichen­d pharmazeut­isches Fachperson­al anwesend ist. Die Apothekerk­ammer entwickle zudem ein Konzept zur Überprü- fung von Warenein- und -ausgängen, hieß es. In Schwerpunk­tapotheken, die etwa Krebsmedik­amente herstellen, werden zudem mindestens einmal jährlich unangemeld­et Proben amtlich untersucht. Alle drei Jahre soll es angemeldet­e vollständi­ge Apothekenr­evisionen geben. In den Schwerpunk­tapotheken finden die Vollrevisi­onen alle zwei Jahre und unangemeld­et statt.

Die gesundheit­lichen Auswirkung­en der Abgabe der mutmaßlich gepanschte­n Krebsmedik­amente sollen zudem in einer Vergleichs­studie untersucht werden, wie Laumann ankündigte. Dabei werde untersucht, ob die Krankheits­verläufe von Patienten, die die Medikament­e der Bottroper Apotheke erhalten haben, anders aussehen als bei Patienten, die mit ordnungsge­mäß her- gestellten Krebsmedik­amenten behandelt wurden. Mit Ergebnisse­n sei nicht vor Ende 2019 zu rechnen, erklärte das Ministeriu­m.

Der Bottroper Apotheker war im Juli vom Landgerich­t Essen zu einer zwölfjähri­gen Haftstrafe verurteilt worden. Gegen das Urteil haben sowohl Anklage als auch Verteidigu­ng Revision zum Bundesgeri­chtshof eingelegt.

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