Hier standen schöne alte Bäume
Anfang Oktober hat die LEG eine der wenigen Hildener Grünflächen zugunsten hochpreisiger Wohnungen abgeholzt.
HILDEN „ 34 Jahre haben wir ins Grüne geschaut, jetzt gucken wir auf die alten LEG-Wohnungen und demnächst auf die neuen“, sagt ein Anwohner, der seinen Namen nicht in der Zeitung sehen will. „Ich wüsste gerne, wie hoch die neuen Gebäude werden, aber zwei E-Mails an die LEG blieben unbeantwortet. und auch die Stadt will nichts sagen.“Die Stadt beruft sich auch gegenüber unserer Zeitung auf Datenschutz. Komisch, schon bald wird jeder Passant sehen, wie hoch die Neubauten sind.
LEG-Sprecherin Mischa Lenz liefert diese Information auch prompt: „Es sind insgesamt drei neue Gebäude: Eines ist 4-geschossig (ca. 12,60 Meter Höhe) und zwei sind 5-Geschosser (circa 15,60 Meter Höhe). Eine Etage misst immer circa 3 Meter Höhe. Die Gebäude werden an die vorhandene Bebauung angeglichen.“
Dann wird der Anwohner also anstelle der alten demnächst die neuen Wohnhäuser sehen. Traurig haben seine Frau und er Anfang Oktober beobachtet, wie die alten Bäume und die komplette Grünanlage gerodet wurde. Der Mann hat Fotos davon gemacht und an unsere Zeitung geschickt. „So etwas habe ich noch nie gesehen“, kommentiert er: „Ein Bagger hat die einfach rausgerissen.“Mit dem schweren Gerät war das Werk in wenigen Tagen vollbracht. „Nur einen einzigen dünnen Baum haben die stehen lassen, einen, der bereits krank ist. Warum gerade den?“
Wie unsere Zeitung bereits im August berichtet hat, hat die Stadt Hilden das Roden der Grünfläche inklusive die Fällung von mehreren alten Bäumen mit einem Stammdurchmesser von etwa zwei Metern erlaubt.
In der Hildener Baumschutzsatzung von 2010 steht zwar: „Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 90 cm, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden. Stadtbäume sind wichtig für Mensch und Natur, sie erhöhen die Luft- und Lebensqualität und sorgen so für ein besseres Klima.“Gemäß Hildener Baumschutzsatzung dürfen aller- dings mit vorheriger Genehmigung der Stadt Bäume gefällt werden, „wenn eine nach den baurechtlichenVorschriften zulässige Nutzung sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann.“
Somit gilt hier: „Baurecht bricht Baumrecht“. Im Gegenzug sind die Eigentümer aber verpflichtet, Ersatz zu pflanzen und zu erhalten. – Genau das tut die LEG.
Die Anwohner können nichts dagegen machen. Auf dem nun gerodeten Grundstück zwischen Händelstraße und Zelterstraße entstehen bald 38 neue Wohnungen. Die Fertigstellung der neuen Häuser ist für Frühjahr/Sommer 2020 vorgesehen.