Rheinische Post Mettmann

Hier standen schöne alte Bäume

Anfang Oktober hat die LEG eine der wenigen Hildener Grünfläche­n zugunsten hochpreisi­ger Wohnungen abgeholzt.

- VON ILKA PLATZEK

HILDEN „ 34 Jahre haben wir ins Grüne geschaut, jetzt gucken wir auf die alten LEG-Wohnungen und demnächst auf die neuen“, sagt ein Anwohner, der seinen Namen nicht in der Zeitung sehen will. „Ich wüsste gerne, wie hoch die neuen Gebäude werden, aber zwei E-Mails an die LEG blieben unbeantwor­tet. und auch die Stadt will nichts sagen.“Die Stadt beruft sich auch gegenüber unserer Zeitung auf Datenschut­z. Komisch, schon bald wird jeder Passant sehen, wie hoch die Neubauten sind.

LEG-Sprecherin Mischa Lenz liefert diese Informatio­n auch prompt: „Es sind insgesamt drei neue Gebäude: Eines ist 4-geschossig (ca. 12,60 Meter Höhe) und zwei sind 5-Geschosser (circa 15,60 Meter Höhe). Eine Etage misst immer circa 3 Meter Höhe. Die Gebäude werden an die vorhandene Bebauung angegliche­n.“

Dann wird der Anwohner also anstelle der alten demnächst die neuen Wohnhäuser sehen. Traurig haben seine Frau und er Anfang Oktober beobachtet, wie die alten Bäume und die komplette Grünanlage gerodet wurde. Der Mann hat Fotos davon gemacht und an unsere Zeitung geschickt. „So etwas habe ich noch nie gesehen“, kommentier­t er: „Ein Bagger hat die einfach rausgeriss­en.“Mit dem schweren Gerät war das Werk in wenigen Tagen vollbracht. „Nur einen einzigen dünnen Baum haben die stehen lassen, einen, der bereits krank ist. Warum gerade den?“

Wie unsere Zeitung bereits im August berichtet hat, hat die Stadt Hilden das Roden der Grünfläche inklusive die Fällung von mehreren alten Bäumen mit einem Stammdurch­messer von etwa zwei Metern erlaubt.

In der Hildener Baumschutz­satzung von 2010 steht zwar: „Geschützt sind Bäume mit einem Stammumfan­g von mindestens 90 cm, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden. Stadtbäume sind wichtig für Mensch und Natur, sie erhöhen die Luft- und Lebensqual­ität und sorgen so für ein besseres Klima.“Gemäß Hildener Baumschutz­satzung dürfen aller- dings mit vorheriger Genehmigun­g der Stadt Bäume gefällt werden, „wenn eine nach den baurechtli­chenVorsch­riften zulässige Nutzung sonst nicht oder nur unter wesentlich­en Beschränku­ngen verwirklic­ht werden kann.“

Somit gilt hier: „Baurecht bricht Baumrecht“. Im Gegenzug sind die Eigentümer aber verpflicht­et, Ersatz zu pflanzen und zu erhalten. – Genau das tut die LEG.

Die Anwohner können nichts dagegen machen. Auf dem nun gerodeten Grundstück zwischen Händelstra­ße und Zelterstra­ße entstehen bald 38 neue Wohnungen. Die Fertigstel­lung der neuen Häuser ist für Frühjahr/Sommer 2020 vorgesehen.

 ??  ?? Baurecht bricht Baumrecht Nach Fällarbeit­en im Bereich Händel-/Zelterstra­ße schauen Anwohner nicht mehr ins Grüne.
Baurecht bricht Baumrecht Nach Fällarbeit­en im Bereich Händel-/Zelterstra­ße schauen Anwohner nicht mehr ins Grüne.
 ??  ?? Fällarbeit­en im Bereich Händel-/Zelterstra­ße.
Fällarbeit­en im Bereich Händel-/Zelterstra­ße.

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