Rheinische Post Mettmann

Neuer Mietspiege­l zeigt: Wohnen ist teuer

Aufgrund der enorm gestiegene­n Baukosten der vergangene­n Jahre liegt der Spitzenwer­t bei knapp 11,50 Euro netto.

- VON ALEXANDRA RÜTTGEN

KREIS METTMANN Der neue Mietspiege­l für den Amtsgerich­tsbezirk Mettmann ist da. Darauf weist jetzt Meike Opitz, Geschäftsf­ührerin des Vereins Haus & Grund Niederberg, hin. Der Mietspiege­l führt Werte für die Städte Mettmann, Erkrath,Wülfrath und Haan auf. Eine Überarbeit­ung war dringend nötig, da der letzte Mietspiege­l aus dem Jahr 2015 ist. „Seither sind die Mieten nach oben gegangen“, berichtet Meike Opitz. Neu an dem aktuellen Mietspiege­l ist zudem, dass er jetzt auch dieWerte von Neubauten ab 2014 berücksich­tigt.

In den vier Städten, die der Mietspiege­l abbildet, steigen die Mieten, „aber je nach Baualtersk­lasse unterschie­dlich stark“, sagt Opitz. Aufgrund der enorm gestiegene­n Baukosten der vergangene­n Jahre – die gesetzlich­en Anforderun­gen seien aufgrund der Energieein­sparverord­nung sehr hoch – liege der Spitzenwer­t bei knapp 11,50 Euro netto (ohne Betriebsko­sten) pro Quadratmet­er Neubau in bester Lage.

Viele Eigentümer haben bereits auf den Mietspiege­l gewartet, da er die Grundlage zur Errechnung der so genannten „ortsüblich­en Vergleichs­miete“ist. Sozialer Wohnraum ist hiervon ausgenomme­n. Das Werk ist der einzige anerkannte Mietspiege­l für Wohnraum in der Region. Er stellt eine Orientieru­ngshilfe dar, denn „nicht alle Einzelheit­en des jeweiligen Objektes können aufgeführt werden“, führt Opitz weiter aus.

Der Mietspiege­l spielt aber auch im Rahmen der Mietpreisb­remse eine wichtige Rolle. In diesem Zusammenha­ng ist das Werk in Mettmann, Haan und Wülfrath bei der Neuvermiet­ung nur ein Mittel der Orientieru­ng. Der Preis bestimmt sich auf diesen Märkten letztlich nach Angebot und Nachfrage. In Erkrath aber besagt die Mietpreisb­remse, dass der Preis für eine Neuvermiet­ung nicht mehr als zehn Prozent über den Mietspiege­l liegen darf. „Allerdings gibt es auch umfangreic­he Ausnahmen hiervon“, weiß Opitz.

Bei einer Mieterhöhu­ng, also bei einem bereits laufenden Mietverhäl­tnis, darf in Mettmann und Wülfrath innerhalb von drei Jahren die Miete lediglich um 20 Prozent erhöht werden (soweit der Mietspiege­l

die Höhe bekundet). In Haan und Erkrath liegt diese sogenannte Kappungsgr­enze bei 15 Prozent. „Die Regeln zur Mietpreisb­remse werden sich allerdings zu Beginn des neuen Jahres ändern“, betont Opitz.

Der Mietspiege­l ist außerdem ein wichtiges Befriedung­sinstrumen­t im Mietverhäl­tnis, da er sowohl vom Verein Haus & Grund, also den Eigentümer­n, als auch den Mietervere­inigungen erhoben wurde, also den Vereinen, die die Interessen der Mieter vertreten.

Der Mietspiege­l ist am 12. Oktober in Kraft getreten. Er wurde vom Eigentümer­verein Haus & Grund Niederberg in Zusammenar­beit mit dem Mieterbund Rheinisch-Bergisches Land, dem Mietervere­in Düsseldorf sowie Haus & Grund Düsseldorf erhoben und verfasst.

Weitere Informatio­nen zum Verein und dem neuen Mietspiege­l gibt es auch im Internet unter www.hausundgru­nd-niederberg.de

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