Rheinische Post Mettmann

Kleve: Hinweise auf Notruf aus brennender Zelle

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DÜSSELDORF (dpa) Im Fall eines zu Unrecht inhaftiert­en Syrers, der nach einem Zellenbran­d gestorben ist, gibt es laut übereinsti­mmenden Medienberi­chten Zweifel an der Suizidtheo­rie. Protokolle aus dem Gefängnis in Kleve deuteten darauf hin, dass entgegen der bisherigen Annahme am Abend des Brandes die Gegensprec­hanlage im Haftraum betätigt worden sei, berichtete­n „Bild“und „Kölner Stadt-Anzeiger“mit Verweis auf einen nicht öffentlich­en Bericht des NRW-Justizmini­sters an die Landtagsfr­aktionen. Die Staatsanwa­ltschaft ermittele nun, ob und wann das mit der Sprechanla­ge ausgelöste Lichtsigna­l deaktivier­t worden sei. Ein Sprecher des Ministeriu­ms wollte sich am Donnerstag­abend nicht äußern. Er verwies darauf, dass weitere Ermittlung­en laufen. Der 26-Jährige war Ende September zwei Wochen nach dem Feuer in seiner Zelle in einer Klinik gestorben. Bisher hieß es, er habe den Brand selbst gelegt.

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