Rheinische Post Mettmann

Vor der Reise an Versicheru­ngsschutz denken

Anlässlich der Herbstferi­en gibt Andreas Nawe von der Langenfeld­er Verbrauche­rzentrale Tipps rund ums Urlaubsgep­äck.

-

LANGENFELD (mei) Reise- und damit verbundene Versicheru­ngstipps nicht nur für die Herbstferi­en hat Andreas Nawe parat, der Leiter der Langenfeld­er Verbrauche­rzentrale. Wichtig sei ein passender Versicheru­ngsschutz für Gepäck und persönlich­e Wertsachen. Einen Rundum-Schutz fürs eigene Hab und Gut gebe es nicht: „Reisende sollten ihre Gepäckstüc­ke und Wertsachen auf Tour stets so im Auge haben, als seien sie nicht versichert. Achtsamkei­t ist der beste Schutz.“Gehe unterwegs Gepäck verloren oder kommt es zu Schäden, können Reisende oft auf Ersatz vom gebuchten Unternehme­n oder vom Hausratver­sicherer pochen, wenn sie die Verluste anzeigen und belegen können. Dies gelte, falls vorhanden, auch für Gepäckvers­icherungen. Nawe gibt folgende Tipps:

Schadensfa­ll unterwegs Geht unterwegs etwas verloren, werden Koffer, Taschen, Rucksäcke auf der Fahrt oder während des Flugs beschädigt, springen in der Regel die Verkehrsun­ternehmen ein, um die entstanden­en Schäden zu regulieren. Sind Koffer oder Taschen hingegen vom Gepäckband des Flughafens oder aus dem Stauraum im Bus gestohlen worden, sei dies ein Fall für die Gepäckvers­icherung. „Verkehrsun­ternehmen haften nur bei Diebstähle­n, falls ihnen ein grobes Verschulde­n nachgewies­en werden kann, etwa wenn Gepäckräum­e unverschlo­ssen und unbeaufsic­htigt waren.“Eine Gepäckvers­icherung ersetze indes nur meist den Zeitwert, nicht den Neuwert.

Diebstahl aus Zimmern, Kabinen und Co.: Die Hausratver­sicherung sichert häufig das eigene Hab und Gut auch unterwegs bei Schäden oder Diebstahl ab, ersetzt den Neuwert der gestohlene­n Dinge und notwendige Neubeschaf­fungen.

Versicheru­ngsschutz mit Lücken: Egal, ob Hausrat- und Gepäckvers­i- cherung oder anderer Schutz: „Die meisten Versichere­r haben strenge Auflagen und führen viele Ausschlüss­e heran, bevor sie für gemeldete Schäden ihre Schatulle öffnen“, sagt Nawe. Kaum einer zahlt, wenn Reisende verlorene oder gestohlene Wertsachen im Koffer transporti­eren oder bei der Gepäckaufb­ewahrung abgegeben haben. Das gilt auch, wenn Schmuck, Fotoausrüs­tung oder Smartphone ungeschütz­t im Hotelzimme­r, der Ferienwohn­ung oder im Wohnmobil zurückgela­ssen werden. Geklaute Fahrräder sind durch die Hausratpol­ice abgedeckt, teurere Modelle durch eine Zusatzvers­icherung. Bargeld, Kreditkart­en oder Tickets werden in der Regel nicht ersetzt. Versichere­r kommen immerhin für Ersatzbesc­haffung von Ausweisen auf.

Schäden melden und dokumentie­ren: Verluste und Schäden – etwa durch Einbruch und Diebstahl in der Unterkunft – müssen sofort nach Entdeckung der örtlichen Polizei sowie möglichst rasch auch dem Versichere­r gemeldet werden.

 ?? RP-FOTO: RALPH MATZERATH ?? Andreas Nawe leitet die Verbrauche­rzentrale am Konrad-Adenauer-Platz 1 in Langenfeld.
RP-FOTO: RALPH MATZERATH Andreas Nawe leitet die Verbrauche­rzentrale am Konrad-Adenauer-Platz 1 in Langenfeld.

Newspapers in German

Newspapers from Germany