Besteller-Prinzip soll auch bei Immobilienkauf gelten
BERLIN (jd/kd) Die Maklergebühr beim Immobilienkauf soll künftig der Auftraggeber zahlen. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) sagte unserer Redaktion: „Ich werde dafür sorgen, dass dieses Besteller-Prinzip für den Immobilienverkauf rasch eingeführt wird.“Ein genaues Datum nannte sie nicht. Das Besteller-Prinzip gilt bereits bei der Vermittlung von Mietobjekten. BeimWohngipfel von Bund, Ländern und Kommunen war im September ein Maßnahmenbündel für eine bessere Wohnraumversorgung vereinbart worden, darunter als Aufgabe der Bundesregierung „die Senkung der Kosten für den Erwerb selbstgenutzten Wohnraums bei den Maklerkosten“.
Bezahlbarer Wohnraum ist auch das Hauptthema der Bauminister der Länder und des Bundes am Don- nerstag und Freitag in Kiel. Barley sagte: „Maklergebühren lassen die Kosten beimWohnungs- oder Hauskauf explodieren.“Durch das Besteller-Prinzip würden die Käufer spürbar entlastet. „Denn meistens wird der Makler für den Verkäufer tätig, nicht für den Käufer.“Maklergebühren stünden gerade in Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt in keinem Verhältnis zur erbrachten Leistung.„Auch deshalb muss beim Immobilienkauf gelten, was im übrigen Recht längst ein allgemein gültiger Grundsatz ist: Wer bestellt, der zahlt auch“, sagte Barley.
Der Immobilienverband IVD sieht dadurch keine Entlastung für die Käufer, weil der Verkäufer die Provision dann auf den Kaufpreis aufschlage. Dadurch würde sich außerdem die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer erhöhen.