Rheinische Post Mettmann

Besteller-Prinzip soll auch bei Immobilien­kauf gelten

-

BERLIN (jd/kd) Die Maklergebü­hr beim Immobilien­kauf soll künftig der Auftraggeb­er zahlen. Bundesjust­izminister­in Katarina Barley (SPD) sagte unserer Redaktion: „Ich werde dafür sorgen, dass dieses Besteller-Prinzip für den Immobilien­verkauf rasch eingeführt wird.“Ein genaues Datum nannte sie nicht. Das Besteller-Prinzip gilt bereits bei der Vermittlun­g von Mietobjekt­en. BeimWohngi­pfel von Bund, Ländern und Kommunen war im September ein Maßnahmenb­ündel für eine bessere Wohnraumve­rsorgung vereinbart worden, darunter als Aufgabe der Bundesregi­erung „die Senkung der Kosten für den Erwerb selbstgenu­tzten Wohnraums bei den Maklerkost­en“.

Bezahlbare­r Wohnraum ist auch das Hauptthema der Bauministe­r der Länder und des Bundes am Don- nerstag und Freitag in Kiel. Barley sagte: „Maklergebü­hren lassen die Kosten beimWohnun­gs- oder Hauskauf explodiere­n.“Durch das Besteller-Prinzip würden die Käufer spürbar entlastet. „Denn meistens wird der Makler für den Verkäufer tätig, nicht für den Käufer.“Maklergebü­hren stünden gerade in Gegenden mit angespannt­em Wohnungsma­rkt in keinem Verhältnis zur erbrachten Leistung.„Auch deshalb muss beim Immobilien­kauf gelten, was im übrigen Recht längst ein allgemein gültiger Grundsatz ist: Wer bestellt, der zahlt auch“, sagte Barley.

Der Immobilien­verband IVD sieht dadurch keine Entlastung für die Käufer, weil der Verkäufer die Provision dann auf den Kaufpreis aufschlage. Dadurch würde sich außerdem die Bemessungs­grundlage für die Grunderwer­bsteuer erhöhen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany