Mäusekot in Restaurant – 7200 Euro Geldstrafe
(wuk) Um Strafrabatt hatte der Verantwortliche (58) eines Schnell-Restaurants in Citynähe beim Amtsgericht gebeten – allerdings vergeblich. Schriftlich war gegen den Lokal-Leiter eine Strafe von 7200 Euro (120 Tagessätze) verhängt worden wegen massiver Hygiene-Mängel in dem von ihm geführten Betrieb.
Bei Kontrollen waren zu Jahresanfang ein erheblicher Befall von Mäusekot sowie die völlig unsachgemäße Lagerung von Lebensmitteln für den Verzehr festgestellt worden. Und doch fand der Lokal-Chef diese Sanktion überzogen. Seiner Bitte, die Geldstrafe doch jetzt auf 5400 Euro (also 90 Tagessätze) zu reduzieren, erteilte der Richter eine klar formulierte Absage.
Immerhin war schon 2016 gegen den 58-Jährigen wegen ähnlicher Verstöße gegen das Lebensmittelgesetz eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen verhängt worden. Auch damals hatten Kontrolleure Mäusekot in Küche und Lagerräumen entdeckt sowie nahe bei Lebensmitteln, die auch deshalb zumVerzehr nicht mehr geeignet waren. Jetzt stellte der Richter nach den neuerlichen Vorwürfen gegen den 58-Jährigen nur noch fest: „2018 war es da wieder total verdreckt. Es geht hier um die Gesundheit von Menschen, da kenne ich kein Pardon!“Leise seufzend und nach Rücksprache mit seinem Anwalt hat der 58-Jährige seinen Protest also zurückgezogen, die Strafe damit doch noch akzeptiert.