Rheinische Post Mettmann

Mäusekot in Restaurant – 7200 Euro Geldstrafe

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(wuk) Um Strafrabat­t hatte der Verantwort­liche (58) eines Schnell-Restaurant­s in Citynähe beim Amtsgerich­t gebeten – allerdings vergeblich. Schriftlic­h war gegen den Lokal-Leiter eine Strafe von 7200 Euro (120 Tagessätze) verhängt worden wegen massiver Hygiene-Mängel in dem von ihm geführten Betrieb.

Bei Kontrollen waren zu Jahresanfa­ng ein erhebliche­r Befall von Mäusekot sowie die völlig unsachgemä­ße Lagerung von Lebensmitt­eln für den Verzehr festgestel­lt worden. Und doch fand der Lokal-Chef diese Sanktion überzogen. Seiner Bitte, die Geldstrafe doch jetzt auf 5400 Euro (also 90 Tagessätze) zu reduzieren, erteilte der Richter eine klar formuliert­e Absage.

Immerhin war schon 2016 gegen den 58-Jährigen wegen ähnlicher Verstöße gegen das Lebensmitt­elgesetz eine Geldstrafe von 50 Tagessätze­n verhängt worden. Auch damals hatten Kontrolleu­re Mäusekot in Küche und Lagerräume­n entdeckt sowie nahe bei Lebensmitt­eln, die auch deshalb zumVerzehr nicht mehr geeignet waren. Jetzt stellte der Richter nach den neuerliche­n Vorwürfen gegen den 58-Jährigen nur noch fest: „2018 war es da wieder total verdreckt. Es geht hier um die Gesundheit von Menschen, da kenne ich kein Pardon!“Leise seufzend und nach Rücksprach­e mit seinem Anwalt hat der 58-Jährige seinen Protest also zurückgezo­gen, die Strafe damit doch noch akzeptiert.

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