Rheinische Post Mettmann

7. November 1455

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24 Jahre nach ihrem Tod begann in der Kathedrale Notre-Dame in Paris erneut der Prozess gegen Johanna von Orléans. Die Mutter des Mädchens aus Lothringen hatte sich um die Rehabilita­tion ihrer Tochter bemüht. Johanna hatte Orléans von den Engländern befreit, den französisc­hen König KarlVI. nach Reims geführt und bei seiner Krönung neben ihm gestanden. Dann geriet sie in englische Gefangensc­haft, ihr wurde der Prozess wegen Ketzerei gemacht. Der König, dem sie auf den Thron verholfen hatte, unternahm nichts, um ihr zu helfen. Noch war seine Macht nicht gefestigt, waren die Engländer und die mit ihnen verbündete­n Burgunder nicht besiegt. 24 Jahre später hatte sich die Welt verändert: Karl VI. war anerkannte­r König, die Engländer hatten sich bis auf einige wenige Enklaven vom Kontinent zurückzieh­en müssen. Am 7. November 1455 eröffnete KarlVI. den letzten Prozess, in dem es um Johanna von Orléans ging. Johanna wurde vollständi­g rehabiliti­ert, die Schuldigen an dem ungerechte­n Urteil wurden jedoch nicht zur Rechenscha­ft gezogen. Für Frankreich wurde die Jungfrau von Orléans zur Nationalhe­iligen, zum Inbegriff des Kampfes gegen die feindliche­n Besatzer. 1920 sprach Papst Benedikt XV. sie auch offiziell heilig. Seitdem gilt Johanna als Schutzpatr­onin Frankreich­s sowie der Städte Rouen und Orléans, sie ist auch die Heilige für

Telegrafie und Rundfunk.

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